Tipp des Monats
Weg zum Supermarkt ist im Home-Office nicht unfallversichert
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April 2024
Würzburg/Berlin (DAV). Wege zur Nahrungsaufnahme im Home-Office fallen nicht unter den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Über eine entsprechende Entscheidung des Sozialgerichts Würzburg vom 27. März 2023 (AZ: S 5 U 6/23) informiert das Rechtsportal „anwaltauskunft.de“. |
Urteile
Gurtpflicht und Handyverbot auch bei kurzem Stopp
Berlin. Auch bei einem kurzen Stopp vor einer roten Ampel darf der Autofahrer seinen Gurt nicht öffnen und sein Mobiltelefon nicht benutzen. Dies geht aus einem Beschluss des Oberlandesgerichts Celle vom 24. November 2005 (Az.: 211 Ss 111/05) hervor.
Read more...Auch Eigenleistung ist Geld wert - BGH-Entscheidung: Gebäudeversicherer muss Eigenleistung als geldwerte Leistung anerkennen
Berlin. Wenn ein Hauseigentümer beim Wiederaufbau seines abgebrannten Gebäudes selber Hand anlegt und Teile der Bauarbeiten in Eigenleistung erbringt, darf der Gebäudeversicherer nicht die Versicherungsleistung kürzen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in einem aktuellen Urteil entschieden. (AZ: IV ZR 148/10, Urteil vom 20. Juli 2011).
Balkonreparatur nicht von Eigentümergemeinschaft zu tragen
Oldenburg/Berlin. Die Kosten für eine Reparatur am Gemeinschaftseigentum können unter Umständen einem einzelnen Wohnungseigentümer aufgebürdet werden, wenn dieser das alleinige Nutzungsrecht an diesem Teil des Gemeinschaftseigentums hat. Das gilt auch dann, wenn die Reparatur im Rahmen der laufenden Verwaltung abzusehen war. Dies ergeht aus einem Urteil des Amtsgerichts Oldenburg vom 19. Februar 2008 (AZ: 10 C 10016/07).
Dachboden als Hobbyraum nutzbar
Düsseldorf/Berlin. Wurde in einem Gebäude mit mehreren Wohnungseigentümern einem Eigentümer die „ausschließliche Nutzung des Dachbodens“ zugewiesen, so darf er diesen auch gelegentlich zu Wohnzwecken nutzen oder als Hobbyraum. Der Nutzer kann dort auch eine Toilette und ein Waschbecken installieren. Dies geht aus einem Beschluss des Oberlandesgerichts (OLG) Düsseldorf vom 19. Dezember 2007 (AZ: I-3 WX 98/07) hervor, wie die Deutsche Anwaltauskunft mitteilt.
Eigenmächtiger Einbau von Isolierglasfenstern - Eigentümergemeinschaft muss nicht für Folgekosten aufkommen
Düsseldorf/Berlin. Baut ein Wohnungseigentümer in seiner Wohnung eigenmächtig Isolierglasfenster ein und treten als Folge Feuchtigkeitsschäden auf, muss er die Kosten selber tragen. Er hat keinen Anspruch darauf, dass die Eigentümergemeinschaft einer verbesserten Wärmedämmung der Fassade zustimmt und die Kosten dieser Abhilfemaßnahme mitträgt. Dies ergeht aus einem Beschluss des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 22. Oktober 2007 (AZ: 3 Wx 54/07).



