Tipp des Monats
Weg zum Supermarkt ist im Home-Office nicht unfallversichert
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April 2024
Würzburg/Berlin (DAV). Wege zur Nahrungsaufnahme im Home-Office fallen nicht unter den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Über eine entsprechende Entscheidung des Sozialgerichts Würzburg vom 27. März 2023 (AZ: S 5 U 6/23) informiert das Rechtsportal „anwaltauskunft.de“. |
Urteile
Verkehrsrechtsticker der Deutschen Anwaltauskunft
I. Unfall beim Überholen: "Unklare Verkehrslage" unklar
Beim Überholen einer Fahrzeugkolonne, die sich hinter einem langsam fahrenden Fahrzeug gebildet hat, muss der Überholende auch ohne Anzeichen damit rechnen, dass vor ihm fahrende Fahrzeuge zum Überholen ausscheren. Wegen dieser unklaren Verkehrssituation muss er durch hupen oder Lichtzeichen sicherstellen, dass die vorausfahrenden Fahrzeugführer seine Überholabsicht sicher und rechtzeitig bemerken, entschied das Oberlandesgericht Karlsruhe (AZ: IX U 195/00 vom 26. Juli 2001).
Wohnungseigentümer darf Haustiere nicht verbieten
Berlin. Die Wohnungseigentümergemeinschaft kann nicht generell verbieten, dass andere Wohnungseigentümer ein Haustier halten. Dies geht aus einem Beschluss vom 2. November 2006 des Oberlandesgerichts Saarbrücken (AZ: 5 W 154/06-51) hervor.
Wohnungseigentümer darf fremde Abrechnungen einsehen und Kopien verlangen
München/Berlin. Wohnungseigentümer dürfen Einzelabrechnungen anderer Eigentümer einsehen. Nur so können sie beurteilen, ob die Jahresabrechnung fehlerfrei und richtig verteilt ist. Dies bestätigt der Beschluss des Oberlandesgerichts München vom 09. März 2007 (AZ. 32 Wx 177/07).
Wohnungseigentümer haftet für Abfallentsorgungsgebühren
Neustadt/Berlin. Ein Wohnungseigentümer kann auch dann zu Abfallentsorgungsgebühren herangezogen werden, wenn er die Wohnung vermietet hat und deshalb selbst die Abfalltonne nicht benutzt. Dies geht aus einem Urteil des Verwaltungsgerichts Neustadt an der Weinstraße vom 14. Juni 2010 (AZ: 4 K 311/10.NW) hervor, wie die Miet- und Immobilienrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins mitteilen.
Wohnungseigentümer kann Balkonaufstockung verhindern
Konstanz/Berlin. Ein Wohnungseigentümer kann verhindern, dass über seinem nach oben offenen Balkon ein neuer Balkon gebaut wird. Ausschlaggebend ist dabei, dass sich dadurch die Lichtverhältnisse verschlechtern. Durch das Urteil des Amtsgericht Konstanz vom 25. Oktober 2007 (AZ: 12 C 10/07) konnte sich der Eigentümer gegen die anderen Wohnungseigentümer durchsetzen.



