Tipp des Monats
Weg zum Supermarkt ist im Home-Office nicht unfallversichert
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April 2024
Würzburg/Berlin (DAV). Wege zur Nahrungsaufnahme im Home-Office fallen nicht unter den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Über eine entsprechende Entscheidung des Sozialgerichts Würzburg vom 27. März 2023 (AZ: S 5 U 6/23) informiert das Rechtsportal „anwaltauskunft.de“. |
Urteile
Vereinzelte Komplikationen können jede fünfte OP betreffen
Frankfurt/Berlin (DAV). Ärzte müssen vor einer Operation möglichst genau und verständlich über Risiken aufklären. Sie müssen aber keine genauen oder annähernd genauen Prozentzahlen hinsichtlich eines Behandlungsrisikos angeben. Über eine entsprechende Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt am 26. März 2019 (AZ: 8 U 219/16) informiert die Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV).
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Wohnungseigentümer darf Haustiere nicht verbieten
Berlin. Die Wohnungseigentümergemeinschaft kann nicht generell verbieten, dass andere Wohnungseigentümer ein Haustier halten. Dies geht aus einem Beschluss vom 2. November 2006 des Oberlandesgerichts Saarbrücken (AZ: 5 W 154/06-51) hervor.
Wohnungseigentümer darf fremde Abrechnungen einsehen und Kopien verlangen
München/Berlin. Wohnungseigentümer dürfen Einzelabrechnungen anderer Eigentümer einsehen. Nur so können sie beurteilen, ob die Jahresabrechnung fehlerfrei und richtig verteilt ist. Dies bestätigt der Beschluss des Oberlandesgerichts München vom 09. März 2007 (AZ. 32 Wx 177/07).
Wohnungseigentümer haftet für Abfallentsorgungsgebühren
Neustadt/Berlin. Ein Wohnungseigentümer kann auch dann zu Abfallentsorgungsgebühren herangezogen werden, wenn er die Wohnung vermietet hat und deshalb selbst die Abfalltonne nicht benutzt. Dies geht aus einem Urteil des Verwaltungsgerichts Neustadt an der Weinstraße vom 14. Juni 2010 (AZ: 4 K 311/10.NW) hervor, wie die Miet- und Immobilienrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins mitteilen.
Wohnungseigentümer kann Balkonaufstockung verhindern
Konstanz/Berlin. Ein Wohnungseigentümer kann verhindern, dass über seinem nach oben offenen Balkon ein neuer Balkon gebaut wird. Ausschlaggebend ist dabei, dass sich dadurch die Lichtverhältnisse verschlechtern. Durch das Urteil des Amtsgericht Konstanz vom 25. Oktober 2007 (AZ: 12 C 10/07) konnte sich der Eigentümer gegen die anderen Wohnungseigentümer durchsetzen.



