Tipp des Monats
Weg zum Supermarkt ist im Home-Office nicht unfallversichert
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April 2024
Würzburg/Berlin (DAV). Wege zur Nahrungsaufnahme im Home-Office fallen nicht unter den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Über eine entsprechende Entscheidung des Sozialgerichts Würzburg vom 27. März 2023 (AZ: S 5 U 6/23) informiert das Rechtsportal „anwaltauskunft.de“. |
Urteile
Wegfall des Versicherungsschutzes bei Tuning
Berlin/Koblenz. Wer sein Auto tunt, verliert den Versicherungsschutz. Dies gilt selbst dann, wenn das durch das Tuning technisch veränderte Teil nicht ursächlich für den Unfall war. Es reicht aus, dass das Tuning insgesamt zu riskantem Fahren verleitet. Vor dem Wegfall des Versicherungsschutzes warnen Anwälte unter Hinweis auf ein Urteil des Oberlandesgerichts Koblenz vom 14. Juli 2006 (AZ: 10 U 56/06).
Read more...Keine Satellitenschüssel: Kabelangebot reicht
Berlin. Das Kabelangebot ist für einen ausländischen Mitbürger ausreichend, wenn er so Zugang zu mehreren Programmen in der Sprache seines Herkunftslandes erhält. Die Anbringung einer Satellitenschüssel muss von der Eigentümerversammlung nicht genehmigt werden, so beschloss das Oberlandesgerichts Celle vom 10. Juli 2006 (AZ: - 4 W 89/06 -).
Korrigierte Jahresabrechnung ist für Wohnungseigentümer nur begrenzt anfechtbar
Düsseldorf/Berlin. Werden Beschlüsse der Wohnungseigentümergemeinschaft über Jahresabrechnungen gerichtlich aufgehoben, kann ein einzelner Eigentümer bei den geänderten Rechnungen nur die korrigierten Bestandteile angreifen. Alte Abrechnungsteile bleiben bestehen. Dies geht aus einem Beschluss des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 20. April 2007 (AZ: I-3 Wx 127/06) hervor.
Kosten für die Reparatur von Heizungsreglern sind von
Stuttgart/Berlin. Ein Wohnungseigentümer muss die Reparatur von Thermostat-Ventilen nicht selbst bezahlen. Die Kosten trägt die Eigentümergemeinschaft. Dies ergeht aus einem Beschluss des Oberlandesgerichts (OLG) Stuttgart vom 13. November 2007 (Az. 8 W 404/07).
Loggien sind keine Fenster
München/Berlin. Baut ein Wohnungseigentümer seinen Bereich des Dachspeichers mit Gauben und Loggien aus, obwohl nur der Einbau von Fenstern ausdrücklich gestattet ist, kann er zum Rückbau der Loggien verpflichtet werden. So entschied das Oberlandesgericht München am 27. März 2007 (AZ: 32 Wx 179/06.



