Tipp des Monats
Weg zum Supermarkt ist im Home-Office nicht unfallversichert
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April 2024
Würzburg/Berlin (DAV). Wege zur Nahrungsaufnahme im Home-Office fallen nicht unter den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Über eine entsprechende Entscheidung des Sozialgerichts Würzburg vom 27. März 2023 (AZ: S 5 U 6/23) informiert das Rechtsportal „anwaltauskunft.de“. |
Urteile
Verkehrsrechtsticker der Deutschen Anwaltauskunft
I. Unfall beim Überholen: "Unklare Verkehrslage" unklar
Beim Überholen einer Fahrzeugkolonne, die sich hinter einem langsam fahrenden Fahrzeug gebildet hat, muss der Überholende auch ohne Anzeichen damit rechnen, dass vor ihm fahrende Fahrzeuge zum Überholen ausscheren. Wegen dieser unklaren Verkehrssituation muss er durch hupen oder Lichtzeichen sicherstellen, dass die vorausfahrenden Fahrzeugführer seine Überholabsicht sicher und rechtzeitig bemerken, entschied das Oberlandesgericht Karlsruhe (AZ: IX U 195/00 vom 26. Juli 2001).
Markise ist Gemeinschaftseigentum
Frankfurt (Main)/Berlin. Wird die gesamte Außenfront eines Hauses durch eine Markisenanlage geprägt, so zählt diese zum Gemeinschaftseigentum und anfallende Reparaturkosten sind von allen Wohnungseigentümern zu zahlen. Das geht aus einem Beschluss des Oberlandesgerichts Frankfurt (Main) vom 17. August 2006 (AZ: 20 W 205/05) hervor.
Massagepraxis zur sexuellen Entspannung mindert Wert der übrigen Wohnungen im Haus
Hamburg/Berlin. Eine Massagepraxis zur sexuellen Entspannung stellt einen unzulässigen Gebrauch einer Eigentumswohnung dar. Sie mindert den Wert der übrigen Wohnungen im Haus. So entschied das Oberlandesgericht (OLG) Hamburg in einem Beschluss vom 9. Oktober 2008 (AZ: 2 Wx 76/08).
Nachbarn müssen Schredder-Lärm auf dem Dorf dulden
Hannover/Berlin. Eine Annahmestelle für Grüngut ist nicht zu laut für eine dörfliche Umgebung und kann in direkter Nachbarschaft zu Wohngebäuden errichtet werden. Das entschied das Verwaltungsgericht Hannover am 7. Januar 2011 (AZ: 4 A 3345/10 und 4 B 5513/10), wie die Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilien des Deutschen Anwaltvereins (DAV) berichtet.
Videoanlage an Haustür nur mit Zustimmung aller Eigentümer
Köln/Berlin. Wer seine Besucher mit einer Videoanlage an der Klingel überprüfen will, benötigt das Einverständnis aller Eigentümer des Hauses. Eine solche Anlage verletzt das Persönlichkeitsrecht der Mitbewohner. Zudem ist die Installation einer derartigen Anlage eine bauliche Veränderung, der ebenfalls alle zustimmen müssen. Dies geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Köln vom 9. Mai 2007 (AZ: 16 Wx 13/07) hervor.



