Tipp des Monats
Weg zum Supermarkt ist im Home-Office nicht unfallversichert
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April 2024
Würzburg/Berlin (DAV). Wege zur Nahrungsaufnahme im Home-Office fallen nicht unter den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Über eine entsprechende Entscheidung des Sozialgerichts Würzburg vom 27. März 2023 (AZ: S 5 U 6/23) informiert das Rechtsportal „anwaltauskunft.de“. |
Urteile
Verkehrsrechtsticker der Deutschen Anwaltauskunft
I. Unfall beim Überholen: "Unklare Verkehrslage" unklar
Beim Überholen einer Fahrzeugkolonne, die sich hinter einem langsam fahrenden Fahrzeug gebildet hat, muss der Überholende auch ohne Anzeichen damit rechnen, dass vor ihm fahrende Fahrzeuge zum Überholen ausscheren. Wegen dieser unklaren Verkehrssituation muss er durch hupen oder Lichtzeichen sicherstellen, dass die vorausfahrenden Fahrzeugführer seine Überholabsicht sicher und rechtzeitig bemerken, entschied das Oberlandesgericht Karlsruhe (AZ: IX U 195/00 vom 26. Juli 2001).
Keine Haftung des Reiseveranstalters bei sorgfältiger Kontrolle
Düsseldorf/Berlin. Der Reiseveranstalter ist grundsätzlich für die Sicherheit seiner Kunden bei allen gebuchten Bestandteilen der Reise verantwortlich. Verunglückt ein Reisender, haftet der Veranstalter nur dann nicht, wenn er trotz sorgfältiger Inspektion eine Gefahrenstelle nicht entdecken konnte. Entscheidend ist, dass er seiner Verkehrssicherungspflicht nachgekommen ist. So urteilte das Oberlandesgericht Düsseldorf am 8. November 2007 (AZ: 12 U 222/06).
Krachende Kokosnüsse sind kein Mangel
Koblenz/Berlin. Wer an seinem Urlaubsort Mängel feststellt, muss seinen Reiseveranstalter benachrichtigen. Die Anzeige gegenüber der örtlichen Hotelleitung genügt nicht. Dies geht aus einem Beschluss des Oberlandesgerichts Koblenz vom 5. Oktober 2009 (AZ: 5 U 766/09) hervor.
Lange Hosen sind kein Minderungsgrund
München/Berlin. Wenn man im Urlaub zum Abendessen in einem gehobenen Hotel eine lange Hose tragen muss, ist das noch lange keine Beeinträchtigung der Reise. Daher können die Betroffenen auch keine Reisepreisminderung vornehmen. Auf eine entsprechende Entscheidung des Amtsgerichts München vom 16. Juni 2010 (AZ: 223 C 5318/10) weist die Deutsche Anwaltauskunft hin.
Minderung des Reisepreises für mangelhafte Rundreise ohne Badeurlaubskosten
Frankfurt am Main/Berlin. Wenn bei einem Urlaub, der aus Rundreise und Badeaufenthalt besteht, durch die Schuld des Veranstalters zwei Tage der Rundreise ausfallen, kann der Preis gekürzt werden. Für die Minderung werden die Kosten für zwei Rundreisetage, nicht die des oftmals günstigeren Badeurlaubs zugrunde gelegt. Dies ergibt sich aus einem Urteil des Landgericht Frankfurt am Main vom 26. Januar 2009 (AZ: 2-24 S 106/08).



