Tipp des Monats
Weg zum Supermarkt ist im Home-Office nicht unfallversichert
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April 2024
Würzburg/Berlin (DAV). Wege zur Nahrungsaufnahme im Home-Office fallen nicht unter den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Über eine entsprechende Entscheidung des Sozialgerichts Würzburg vom 27. März 2023 (AZ: S 5 U 6/23) informiert das Rechtsportal „anwaltauskunft.de“. |
Urteile
Wegfall des Versicherungsschutzes bei Tuning
Berlin/Koblenz. Wer sein Auto tunt, verliert den Versicherungsschutz. Dies gilt selbst dann, wenn das durch das Tuning technisch veränderte Teil nicht ursächlich für den Unfall war. Es reicht aus, dass das Tuning insgesamt zu riskantem Fahren verleitet. Vor dem Wegfall des Versicherungsschutzes warnen Anwälte unter Hinweis auf ein Urteil des Oberlandesgerichts Koblenz vom 14. Juli 2006 (AZ: 10 U 56/06).
Read more...Nichtantritt des Hinflugs noch kein Reiserücktritt
Frankfurt/Berlin. Reiseveranstalter dürfen nicht automatisch den Rücktritt vom Urlaub annehmen, wenn man den Hinflug verpasst. Wenn der Veranstalter sogleich den Rückflug an einen Dritten weiter vergibt, muss er die Kosten für den Ersatzrückflug des ursprünglich auf diese Maschine gebuchten Urlaubers übernehmen. Dies ergibt sich aus einem Urteil des Landgerichts Frankfurt vom 30. August 2007 (AZ: 2-24 S 39/07).
Piraten auf hoher See - Reisepreisminderung
München/Berlin. Routenänderungen einer geplanten Seereise sind nur dann zulässig, wenn die Gründe hierfür erst nach dem Abschluss des Vertrages eintreten. Entfallen bei einer Kreuzfahrt wegen Piratenüberfällen von acht vorgesehenen Anlaufhäfen drei, ist eine Minderungsquote von 25 % angemessen. Dies geht aus eine Entscheidung des Amtsgerichts München vom 14. Januar 2010 (AZ: 281 C 31292/09) hervor.
Reisebüro haftet bei Zelt- statt Hotelzimmerbuchung
Berlin. Bucht ein Reisebüro für einen Kunden irrtümlich ein Doppelzelt statt des gewünschten Doppelzimmers, haftet es als Reisevermittler auf Schadensersatz. So lautet das Urteil des Amtsgerichts Menden vom 5. April 2006 (AZ. – 4 C103/05).
Reisebüro muss nicht auf Passzwang hinweisen - wohl aber der Reiseveranstalter
Berlin. Wer vom Reisebüro nicht auf den Passzwang hingewiesen wurde und mangels Reisepass am Flughafen zurückgewiesen wird, kann keinen Schadensersatz vom Reisebüro verlangen. Verantwortlich für die fehlende Information ist vielmehr der Reiseveranstalter. Dies geht aus einem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 25. April 2006 hervor (AZ - X ZR 198/04).



