Tipp des Monats
Weg zum Supermarkt ist im Home-Office nicht unfallversichert
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April 2024
Würzburg/Berlin (DAV). Wege zur Nahrungsaufnahme im Home-Office fallen nicht unter den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Über eine entsprechende Entscheidung des Sozialgerichts Würzburg vom 27. März 2023 (AZ: S 5 U 6/23) informiert das Rechtsportal „anwaltauskunft.de“. |
Urteile
Verkehrsrechtsticker der Deutschen Anwaltauskunft
I. Unfall beim Überholen: "Unklare Verkehrslage" unklar
Beim Überholen einer Fahrzeugkolonne, die sich hinter einem langsam fahrenden Fahrzeug gebildet hat, muss der Überholende auch ohne Anzeichen damit rechnen, dass vor ihm fahrende Fahrzeuge zum Überholen ausscheren. Wegen dieser unklaren Verkehrssituation muss er durch hupen oder Lichtzeichen sicherstellen, dass die vorausfahrenden Fahrzeugführer seine Überholabsicht sicher und rechtzeitig bemerken, entschied das Oberlandesgericht Karlsruhe (AZ: IX U 195/00 vom 26. Juli 2001).
Austausch der Tür eines Doppelhauses ohne Zustimmung des Nachbarn
Frankfurt am Main/Berlin. Besteht eine Wohnungseigentumsanlage aus Reihen- oder Doppelhäusern, benötigen kleinere bauliche Veränderungen nicht der Zustimmung der Eigentümergemeinschaft. Voraussetzung ist, dass in der Teilungserklärung geregelt ist, dass die Häuser so zu behandeln sind, als sei das Grundstück tatsächlich geteilt. In solchen Fällen ist der Austausch der Haustür ohne Zustimmung des oder der Anderen möglich, so das Oberlandesgericht Frankfurt am Main in einem Beschluss am 30. Juni 2008 (AZ: 20 W 222/06).
In dem Fall bestand eine kleine Wohnungseigentumsanlage lediglich aus einem Doppelhaus. Vereinbart war, dass das Doppelhaus so zu behandeln ist, als sei das Grundstück tatsächlich getrennt. Der eine Eigentümer tauschte die Haustür ohne die Zustimmung des anderen Eigentümers, seines Nachbarn, aus. Die neue Haustür entsprach zwar in Größe und Farbe der alten, nicht jedoch im Stil, zumal sie einen Glasausschnitt hatte. Darüber war der Nachbar nicht erfreut und verlangte den Austausch der Tür.
Bei Baumängeln gilt der Mehrheitsbeschluss der Eigentümergemeinschaft
Jena/Berlin. Die Eigentümergemeinschaft entscheidet darüber, welche Ansprüche bei einer mangelhaften Bauleistung durchgesetzt werden sollen. Ein einzelner Wohnungseigentümer kann abweichende Wünsche bei der Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen nicht durchsetzen. Er muss den Mehrheitsbeschluss der Eigentümergemeinschaft hinnehmen. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Jena vom 8. September 2006 (AZ: 9 W 225/06) hervor.
Kein Wettbüro im ehemaligen Ladengeschäft
Neustadt a. d. Weinstr./Berlin. Ein Wettbüro ist kein normaler Laden. Daher können Gemeinden die Nutzung eines ehemaligen Geschäfts als Wettbüro mit sofortiger Wirkung untersagen. Dies geht aus eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Neustadt an der Weinstraße am 29. April 2010 (AZ: 3 L 367/10.NW) hervor.
Kostenvoranschlag schützt nur eingeschränkt
Coburg/Berlin. Bauherren sind mit einem Kostenvoranschlag nicht vor weiteren Kosten geschützt. Auch bei einer Verteuerung von zehn Prozent muss der Bauherr voll bezahlen, entschied das Landgericht Coburg am 20. Mai 2009 (AZ: 12 U 81/09). Der Auftraggeber musste einer Baufirma den über den Kostenvoranschlag liegenden Betrag in Höhe von 4.700,00 € erstatten.



