Keine Volljährigenadoption bei intakter Beziehung zu Elternteil

Karlsruhe/Berlin (DAV). Die Adoption eines Erwachsenen ist möglich. Sie setzt zwischen Annehmenden und Anzunehmenden ein Eltern-Kind-Verhältnis voraus. Ein bestehendes gutes Verhältnis zu einem biologischen Elternteil macht dies allerdings unwahrscheinlich. Über eine entsprechende Entscheidung des Oberlandesgericht Karlsruhe vom 17. Mai 2022 (AZ: 18 UF 60/21) informiert die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV).

Der Mann hatte seit seiner Kindheit engen Kontakt zu seiner Tante. 2020 wollte die Frau ihren Neffen adoptieren. Zwischen ihnen bestehe seit rund 15 Jahren ein Eltern-Kind-Verhältnis.

Das sah das Gericht anders. Dagegen spreche vor allem, dass der Anzunehmende eine intakte Beziehung zu seiner leiblichen Mutter habe. Zwar könnte auch bei guten Beziehungen zu den leiblichen Eltern ein Eltern-Kind-Verhältnis zwischen Annehmenden und Anzunehmenden bestehen. Doch ergäben sich Zweifel. Es entspreche nicht der Lebenserfahrung, dass jemand, der ein echtes Eltern-Kind-Verhältnis zu seinen leiblichen Eltern habe, eine ähnliche Beziehung zu einer anderen Person aufbauen könne. 

Außerdem gebe es für die geplante Adoption auch finanzielle und damit „familienfremde“ Motive. Diese würde zu einer Ersparnis von Erbschaftssteuer führen. Insgesamt konnte das Gericht nicht feststellen, dass Tante und Neffe den Adoptionswunsch auch dann verfolgt hätten, wenn dieser familienfremde Adoptionszweck mit der Annahme nicht erreicht werden könnte. 

Information: www.dav-familienrecht.de