Arbeitsrecht

Krankheitsbedingte Kündigung nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich

Berlin. Einer krankheitsbedingten Kündigung sind enge Grenzen gesetzt. Ein Arbeitgeber darf seinen Arbeitnehmer wegen häufiger Fehlzeiten nur dann entlassen, wenn objektive Tatsachen dafür vorliegen, dass auch zukünftig mit Krankheiten im bisherigen Umfang zu rechnen ist. Dies ergeht aus einem Urteil des Landesarbeitsgerichtes Rheinland-Pfalz vom 12. April 2006 (AZ. – 10 Sa 977/05).

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Keine höhere Betriebsrente wegen früheren Dienstwagens

Frankfurt a. M./Berlin. Bei der Berechnung der betrieblichen Altersversorgung sind nur Geldleistungen zu berücksichtigen. Reine „geldwerte Vorteile“, wie etwa ein Dienstwagen, zählen nicht dazu. Dies geht aus einer Entscheidung des Hessischen Landesarbeitsgerichts (LAG) vom 12. November 2008 (AZ: 8 Sa 188/08) hervor.

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Keine Kündigung wegen längeren Toilettenbesuchs

Paderborn/Berlin. Allein die Tatsache, dass ein langjähriger Mitarbeiter rund eine Viertelstunde für einen Toilettengang benötigt, rechtfertigt keine fristlose Kündigung. So entschied das Arbeitsgericht Paderborn am 21. Juli 2010 (AZ: 2 Ca 423/10), wie die Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht des Deutschen Anwaltvereins berichtet.

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Keine Kündigung wegen eines Fahrverbots aufgrund Alkoholmissbrauchs

Iserlohn/Berlin. Erhält ein als Fahrer angestellter Arbeitnehmer aufgrund Alkoholmissbrauchs ein Fahrverbot, kann ihm nicht ohne weiteres gekündigt werden. Selbst wenn bereits eine Abmahnung erfolgt ist, sind immer noch die einzelnen Umstände zu berücksichtigen. Ein dreimonatiges Fahrverbot eines 23 Jahre lang Beschäftigten rechtfertigt keine Kündigung, entschied das Arbeitsgericht Iserlohn am 5. November 2008 (AZ: 1 Ca 1594/08).

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Keine Kündigung trotz Messerattacke

Köln/Berlin. Ein Arbeitgeber muss für eine fristlose Kündigung den genauen Zeitpunkt und den genauen Ort des Fehlverhaltens nennen. Kann er dies nicht tun, so ist die Kündigung unwirksam. Das Arbeitsgericht Köln hat mit dieser Begründung am 30. September 2009 (AZ: 18 Ca 10651/08) einem Arbeitnehmer Recht gegeben, der mit einem Tafelmesser einen Kollegen in einem Aufenthaltsraum bedroht haben soll. Das berichten die Arbeitsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV).

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Keine Abmahnung für Vorbereitungen zu Betriebsratswahl

Kiel/Berlin. Ein Arbeitnehmer, der einen Betriebsrat gründen möchte und hierfür während seiner Arbeitszeit ein Einladungsschreiben für die Wahlversammlung zur Wahl eines Wahlvorstandes vorbereitet, kann deswegen nicht abgemahnt werden. Darüber informiert die Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht des Deutschen Anwaltvereins unter Berufung auf ein Urteil des Arbeitsgerichts Kiel vom 16. September 2010 (AZ: 5 Ca 1030 d/10).

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Kein „beredtes Schweigen“ im Arbeitszeugnis

Erfurt/Berlin. Wird im Arbeitszeugnis auf die Nennung bestimmter branchenüblicher Leistungen und Eigenschaften verzichtet, ist das ein Hinweis darauf, dass der Arbeitnehmer hier nur Unterdurchschnittliches geleistet hat. Dieses „beredte Schweigen“ widerspricht jedoch den Grundsätzen von Zeugniswahrheit und -klarheit. Der Arbeitnehmer kann eine Ergänzung verlangen. So urteilte das Bundesarbeitsgericht am 12. August 2008 (AZ: 9 AZR 632/07).

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Kein Anspruch auf Teilzeitbeschäftigung während Elternzeit

Berlin. Wer Elternzeit in Anspruch nimmt, kann nicht ohne weiteres auf Elternteilzeit umsatteln. Hat der Arbeitgeber für die Dauer der beantragten Elternzeit eine Vollzeitvertretung eingestellt, die nicht bereit ist ihre Arbeitszeit zu verringern, so besteht kein Anspruch auf eine Teilzeitbeschäftigung. Dies geht aus einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 19. April 2005 hervor (AZ - 9 AZR 233/04 -).

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Headhunter darf Arbeitnehmer am Arbeitsplatz nicht umwerben

Karlsruhe/Berlin. Ein Personalberater handelt dann wettbewerbswidrig, wenn er in einem Telefongespräch einen Arbeitnehmer eines Mitbewerbers seines Auftraggebers umwirbt. Umwerben liegt dann vor, wenn das Gespräch über eine erste Kontaktaufnahme hinausgeht. Dies geht aus einem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 22. November 2007 (AZ: I ZR 183/04) hervor.

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Gammelfleisch kann zu Kündigung führen

Berlin. Wenn Mitarbeiter eigenmächtig Gammelfleisch verwenden, riskieren sie ihre Kündigung. Diese kann durchaus fristlos sein, wenn ein gravierender Verstoß gegen arbeitsvertragliche Pflichten vorliegt. Dieser Verstoß muss - wie beim Gammelfleisch-Skandal - erhebliche Folgen für die Gesundheit von Kunden und die Geschäftsinteressen des Arbeitgebers nach sich ziehen. So urteilte das Landesarbeitsgericht Hessen vom 27. April 2006 (AZ - 5 Sa 1710/05 -).

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