September 2012 - Verkehrsrechtsanwälte: Unfallaufnahme durch die Polizei dringend geboten

Berlin. Nach Medienberichten wird darüber diskutiert, ob bei sogenannten Bagatellunfällen die Polizei zur Unfallaufnahme an den Ort des Geschehens kommen muss. Teilweise wird dies als entbehrlich angesehen.Nach Ansicht der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) ist gerade der steuerzahlende Bürger auf eine unparteiische Unfallaufnahme durch die Polizei angewiesen. Bei Unfällen geht es im Nachhinein oft auch um eine mögliche Mithaftung und der Quotelung des Schadens.

Auch bei einem Blechschaden kann es um hohe Werte gehen. Das Unfallopfer kann selbst nicht einwandfrei beurteilen, wie hoch der Schaden nun tatsächlich ist. Es gibt für die Betroffenen bei einem Unfall mehr Fragen als Antworten.

Unfallverursacher nutzen, wenn die Polizei nicht hinzugezogen wurde, oft im Nachhinein die Möglichkeit, ihre Schuld zu vertuschen. Die erste Äußerung des Unfallbeteiligten spielt im Übrigen bei der Wahrheitsfindung eine besondere Rolle. Es geht auch bei einem Blechschaden um Werte, die für den einfachen Bürger immens sind. Er zahlt auch über die Kfz- und Mineralölsteuer eine Menge Steuern, mit denen die Beamten bezahlt werden.

Gerade der unschuldige Verkehrsteilnehmer ist auf die Hilfe der Polizei wesentlich angewiesen. Im Übrigen kassiert die Polizei beim Unfallverursacher oftmals 120,00 €, kommt also nicht umsonst.

Auch bei kleineren Unfällen, bspw. auf Parkplätzen, sind die Beteiligten darauf angewiesen, die Identität des Anderen feststellen zu können.