Tipp des Monats

Tipp des Monats September 2023

Teure Gutachten bei kleinen Unfällen? Kosten müssen nicht übernommen werden.

Gummersbach/Berlin (DAV). Die Kosten für ein Schadengutachten durch einen Sachverständigen müssen bei einem Bagatellschaden nicht erstattet werden. Dies entschied das Amtsgericht Gummersbach am 14. April 2023 (AZ: 11 C 175/22), wie die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mitteilt. Das Gericht legte dabei eine Geringfügigkeitsgrenze bei 1.000 Euro fest und betonte, dass keine Zweifel an der Geringfügigkeit des Schadens nach Unfallhergang und Schadensbild bestehen dürfen. In dem Fall verlangte eine Sachverständige, die Gutachten nach Verkehrsunfällen erstellt, von der Beklagten die Erstattung von Kosten für ein solches Gutachten. Diese entstanden infolge eines Verkehrsunfalls, bei dem der Sachschaden unterhalb der festgelegten Bagatellgrenze lag. Es handelte sich um einen Schaden von nur 767,38 Euro netto. Das Gutachten enthält zum Schadensbild u.a. nachfolgende Ausführungen: „Leichter punktförmiger Anprall auf die Frontpartie mit Schwerpunkt Stoßfänger.“  Die Klägerin berief sich darauf, dass die Geschädigte den Umfang des Schadens selbst nicht hätte beurteilen können. Das Gericht wies jedoch darauf hin, dass der Auftrag eines Gutachtens bei Bagatellschäden im Rahmen der Schadensminderungspflicht nicht erforderlich und daher die Forderung unbegründet sei. Die Klägerin hätte erkennen können, dass es sich nur um einen Bagatellschaden gehandelt habe. Diese seien nach Verkehrsunfällen dann anzunehmen, wenn offensichtlich nur oberflächliche Schäden an einem Fahrzeug bei einem geringfügigen Unfall entstanden sind. Dies habe bereits nach Feststellung der Gutachterin vorgelegen. Geschädigte könnten bei geringfügigen Schäden eine Kostenschätzung einer Fachwerkstatt einholen. So könnten zusätzliche Kosten vermieden und die Schadensminderungspflicht erfüllt werden. Information: www.verkehrsrecht.de

Urteile

Mit dem Durst der Nachbarsbäume rechnen

Berlin/Coburg. Wer sein Haus neben einem Grundstück mit umfangreichem Baumbestand errichtet, muss selbst dafür Vorsorge treffen, dass der Wasserbedarf der Nachbarspflanzen sein Gebäude nicht schädigt. So entschied das Landgericht Coburg am 20. Mai 2009 (AZ: 12 O 399/07). Wenn der Durst der Bäume zu Setzungsrissen am Haus führt, kann er vom Nachbarn keinen Schadensersatz verlangen.

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Willkommen


"Ihr Recht in guten Händen" ist das Motto des Rechtsanwalts und Notars Günter Schmaler aus 26721 Emden. Günter Schmaler ist Fachanwalt für Arbeitsrecht sowie Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht und betreut und berät Sie u. a. bei folgenden rechtlichen Problemen:


Arbeitsrecht

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Unternehmensberatung

Insolvenzberatung

Versicherungsrecht

Mietrecht

Verkehrsrecht

Vereins- und Sportrecht

 

Kanzlei

Eingang Kanzlei Schmaler
Die Kanzlei besteht in dieser Form als Einzelkanzlei seit dem 01.Januar 2002 und ist ansässig in der alten LZB, im gleichen Gebäude wie das Arbeitsgericht, direkt am alten Binnenhafen gelegen. Es gibt an der Hafenseite kanzleieigene Parkplätze im Innenhof des Gebäudes, den Sie von der Promenade vom Delft erreichen.

Ein Fahrstuhl führt Sie direkt in mein Büro im Zwischengeschoß, der Zugang ist barrierefrei und rollstuhlgerecht.

Die Kanzlei ist hervorgegangen aus der Sozietät Dr. Brüggemann Miermeister Schmaler in der Ringstraße im Dollarthaus. Sie ist überwiegend zivilrechtlich orientiert.

 

Schwerpunkte:


Die Schwerpunkte sind individuelles und kollektives Arbeitsrecht (Fachanwalt für Arbeitsrecht), Gesellschaftsrecht (Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht), Mietrecht, Verkehrsrecht, Versicherungsrecht, sowie Sport- und Vereinsrecht.

Eine besondere Spezialisierung besteht auf dem Gebiet der Verbraucherinsolvenz. Die Kanzlei bietet eine intensive Beratung und betreibt und begleitet als besondere Chance für den in Not geratenen Mandanten insbesondere das außergerichtliche Schuldenbereinigungsverfahren mit anschließender Restschuldbefreiung mit einer hohen Erfolgsquote. Nähere Informationen finden Sie auf dieser Seite.

Effizient und kostengünstig wird auf der anderen Seite Forderungsmanagement mit Zwangsvollstreckung gegen säumige Schuldner betrieben. Jahrelange Erfahrung, beste Kenntnis der Schuldner-Szene schützt Sie vor unnötigen Ausgaben und bringt Erfolg da, wo es sich lohnt, zu investieren.

Die Kanzlei ist im Übrigen flexibel auf allen anderen Rechtsgebieten tätig und wird Sie dort an spezialisierte Kolleginnen und Kollegen verweisen, wo es erforderlich erscheint.

Das kleine Kanzleiteam ist immer für Sie ansprechbar und bietet den Service einer Großkanzlei, wenn es um Mandantenbetreuung, Effizienz und Schnelligkeit geht.

Lebenslauf

Günter Schmaler - Lebenslauf
Günter Schmaler
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht sowie
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
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26725 Emden

Telefon: (0 49 21) 942060
Telefax: (0 49 21) 942062

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Web: www.ra-schmaler.de


Günter Schmaler, geb. am 14. Januar 1950 in Weener/Ems, ist aufgewachsen in Leer/Ostfriesland. Nach dem Besuch der Volks- und Handelsschule absolvierte er eine Lehre als Steuergehilfe bei einem Leeraner Steuerberater. Während der Lehrzeit besuchte er die Abendoberschule, die er mit dem Abitur 1971 abschloss. Im Anschluss an eine zweijährige Wehrdienstzeit begann er 1973 mit dem Jura-Studium in Münster in Westfalen.

Das erste Staatsexamen legte er 1978 in Hamm/Westfalen ab, das zweite nach einer 2 - jährigen Referendarausbildung in Aurich und Oldenburg vor dem Justizprüfungsamt in Hannover. Am 11. Mai 1981 ließ er sich gemeinsam mit einem Kollegen als selbständiger Anwalt in Emden nieder. Im Juni 1984 wurde er zum Notar bestellt , ist seit 1989 zudem Fachanwalt für Arbeitsrecht und seit 2015 Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht.

Rechtsanwalt und Notar Günter Schmaler war in der Zeit von 1989 bis 1999 Vorsitzender des Emder Anwalt- und Notarvereins, ebenso lange im Vorstand des Niedersächsischen Anwalt- und Notarverbandes und ist von 1997 bis 2009 im Vorstand des Deutschen Anwaltvereins, mit Sitz in Berlin, tätig gewesen. Im März 2004 haben die Emder Anwälte und Notare ihn übergangsweise für 2 Jahre wieder zu ihrem Vereinsvorsitzenden gewählt.

Er war von 1998 bis 2009 Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Anwaltsnotariat im Deutschen Anwaltverein sowie des Gesetzgebungsausschusses Anwaltsnotariat im Deutschen Anwaltverein, diesen Vorsitz hat er bis heute inne. Seit 1989 gehört er zudem dem Fachausschuss Arbeitsrecht der niedersächsischen Rechtsanwaltskammern an, der die Entscheidungen der Rechtsanwaltskammern über die Gestattung zum Führen der Fachanwaltsbezeichnung "Fachanwalt für Arbeitsrecht" vorbereitet.

Rechtsanwalt und Notar Schmaler ist hauptsächlich tätig im Arbeits- und Sozialrecht, im Gesellschaftsrecht, im Verkehrsrecht, im Mietrecht, Versicherungsrecht sowie im Vereins- und Sportrecht.

Zudem begleitet er Privatinsolvenzen bis zur Restschuldbefreiung. Daneben steht seine Tätigkeit als beurkundender Notar im Grundstücks- und Gesellschaftsrecht, Erb- und Familienrecht.

Rechtsanwalt Schmaler ist auch bei Radio Ostfriesland regelmäßig im Radio innerhalb der Sendung „Die Kanzlei – ostfriesische Anwälte beraten“ mit der Besprechung aktueller Gerichtsurteile zu hören.


Emden, im Oktober 2011

Recht im Radio

Recht im Radio - ostfriesische Anwälte beratenRecht im Radio

Bei Radio Ostfriesland auf 94,0 MHz von und mit Rechtsanwalt und Notar Günter Schmaler, Emden, zu empfangen von Papenburg bis Norderney und von Emden bis Westerstede. Die passenden Antennen- und Kabelfrequenzen gibt es bei www.radio-ostfriesland.com.

Radio Ostfriesland ist jetzt auch im Internet zu empfangen. Infos hierzu ebenfalls bei www.radio-ostfriesland.com.

Ihr Anwalt macht Radio. Alle 3 Wochen mittwochs im Rahmen der Sendung "Die Kanzlei - ostfriesische Anwälte beraten" von 17:05 Uhr bis 18:00 Uhr, live bei Radio Ostfriesland. Schalten Sie ein, Anrufe sind direkt in die laufende Sendung unter 0 49 21 - 91 55 76 (Studio Emden) möglich.

Die Sendung ist natürlich mit viel Musik garniert.

  • Recht so ! Die nächsten Termine sind der 25. Juni 2014 und der 23. Juli 2014, jeweils ab 17:00 Uhr