Tipp des Monats
Weg zum Supermarkt ist im Home-Office nicht unfallversichert
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April 2024
Würzburg/Berlin (DAV). Wege zur Nahrungsaufnahme im Home-Office fallen nicht unter den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Über eine entsprechende Entscheidung des Sozialgerichts Würzburg vom 27. März 2023 (AZ: S 5 U 6/23) informiert das Rechtsportal „anwaltauskunft.de“. |
Urteile
Keine unbegrenzte Anzahl von Yorkshireterriern
Koblenz/Berlin. Einem Hauseigentümer kann in einem Wohngebiet vorgeschrieben werden, wie viele Hunde er halten darf. Dies entschied das Verwaltungsgericht Koblenz am 6. Januar 2011 (AZ: 1 K 944/10.KO), wie die Deutsche Anwaltauskunft mitteilt.
Read more...OLG bestätigt: Kein Mitverschulden bei Unfall ohne Fahrradhelm
Nürnberg/Berlin (DAV) - Im Jahr 2014 hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass Radler bei Unfällen nicht haften, auch wenn sie keinen Helm tragen. Zur Begründung sagten die Karlsruher Richter, Fahrradhelme seien nicht so sehr ins öffentliche Bewusstsein vorgedrungen. In einer aktuellen Entscheidung des Oberlandesgerichts Nürnberg vom 28. August 2020 (AZ: 13 U 1187/20) ist bestätigt worden, dass dieser Grundsatz auch heute noch gilt. Fahrradfahrer haften bei einem Unfall nach wie vor nicht mit, wenn sie keinen Helm tragen. Nach wie vor tragen etwa 80 Prozent der Erwachsenen innerorts beim Fahrradfahren keinen Helm, erläutert die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) das wegweisende Urteil.
Eine Radfahrerin wurde von einem rechtsabbiegenden Autofahrer schwer verletzt. Sie fiel auf den Kopf und erlitt unter anderem eine Schädelfraktur. Bei dem Unfall trug sie keinen Helm. Die Versicherung hatte nur 15.000 Euro gezahlt und meint, die Fahrradfahrerin sei an den Verletzungen mit Schuld, weil sie keinen Helm getragen hatte. Vor dem Landgericht wollte die Frau neben dem Schadensersatz auch ein höheres Schmerzensgeld durchsetzen. In der Begründung bekam die Frau Recht: Sie hat keine Mitschuld an den Verletzungen, weil sie keinen Helm getragen hat. Es sei nach wie vor die allgemeine Verkehrsauffassung, beim Radfahren keinen Helm zu tragen: „Auch der heutige Erkenntnisstand hinsichtlich der Möglichkeiten, dem Verletzungsrisiko durch Schutzmaßnahmen zu begegnen, rechtfertigt noch nicht den Schluss, dass ein Radfahrer sich nur dann verkehrsgerecht verhält, wenn er einen Helm trägt.“
Ein Mitglied des Gerichts recherchierte in Nürnberg regelmäßig selbst, ob ein Fahrradhelm getragen werde. Die Ergebnisse entsprächen auch denen des Bundesamtes für Straßenwesen. Es geht davon aus, dass innerorts nur etwa 18 Prozent der Radfahrer einen Helm tragen.
Allerdings hielt das Gericht, trotz der schweren Verletzungen, das in der ersten Instanz zugesprochene Schmerzensgeld von 25.000 Euro für zu hoch. Die Frau erhielt schließlich 20.000 Euro.
Informationen: www.verkehrsrecht.de
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