Tipp des Monats
Weg zum Supermarkt ist im Home-Office nicht unfallversichert
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April 2024
Würzburg/Berlin (DAV). Wege zur Nahrungsaufnahme im Home-Office fallen nicht unter den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Über eine entsprechende Entscheidung des Sozialgerichts Würzburg vom 27. März 2023 (AZ: S 5 U 6/23) informiert das Rechtsportal „anwaltauskunft.de“. |
Urteile
Vereinzelte Komplikationen können jede fünfte OP betreffen
Frankfurt/Berlin (DAV). Ärzte müssen vor einer Operation möglichst genau und verständlich über Risiken aufklären. Sie müssen aber keine genauen oder annähernd genauen Prozentzahlen hinsichtlich eines Behandlungsrisikos angeben. Über eine entsprechende Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt am 26. März 2019 (AZ: 8 U 219/16) informiert die Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV).
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Mehrfamilienhaus: Schenkungssteuerbefreiung bei Übertragung des Eigentums an Ehegatten
Berlin /Mannheim. Zu Streitigkeiten führte immer wieder die Frage, ob Schenkungssteuer zu zahlen ist, wenn ein Ehegatte dem anderen seinen Anteil an einem nur teilweise als Familienwohnung genutzten Haus schenkt. Die Finanzämter wollten nur zu gerne für den Wert der Schenkung Steuer verlangen.
Pferderennen sind nicht gemeinnützig
München/Berlin. Auch Trabrennen, die ein gemeinnütziger Verein veranstaltet, können steuerpflichtig sein. Damit entschied sich der Bundesfinanzhof nicht nur gegen die Auffassung von Trabrennvereinen, sondern auch gegen die bisherige Praxis der Finanzverwaltungen. Pferderennen sind vor allem sportliche Veranstaltungen und damit ein beliebtes Freizeitvergnügen, heißt es in dem Urteil vom 22. April 2009 (AZ: I R 15/07).
Sprachkurs in Marokko kann abgesetzt werden
Neustadt an der Weinstraße/Berlin. Auch Kosten für Sprachkurse im Ausland können unter bestimmten Umständen als Werbekosten abgesetzt werden. Voraussetzung: Der Kurs muss auf die besonderen beruflichen Bedürfnisse des Teilnehmers zugeschnitten sein, so wie bei einem Steward einer Airline. Dies ergibt sich aus einer Entscheidung des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz vom 23. September 2009 (AZ: 2 K 1025/08).
Stadt kann öffentliche Toilette nicht von der Steuer absetzen
München/Berlin. Errichtet eine Stadt eine öffentliche Toilette in der Nähe des von ihr betriebenen Wochenmarktes, kann sie die Aufwendungen nicht von der Steuer absetzen. Sie kann sie auch nicht als Betriebsausgaben für den Marktbetrieb angeben, entschied der Bundesfinanzhof am 7. November 2007 (AZ: I R 52/06).



