Tipp des Monats
Weg zum Supermarkt ist im Home-Office nicht unfallversichert
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April 2024
Würzburg/Berlin (DAV). Wege zur Nahrungsaufnahme im Home-Office fallen nicht unter den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Über eine entsprechende Entscheidung des Sozialgerichts Würzburg vom 27. März 2023 (AZ: S 5 U 6/23) informiert das Rechtsportal „anwaltauskunft.de“. |
Urteile
Mit Socken in Haft – Verurteilung wegen Anbietens von Hehlerware
München/Berlin (DAV). Wer als Hehler versucht geklaute Ware weiterzuverkaufen, macht sich strafbar. Zwei Männer sind wegen gemeinschaftlicher Hehlerei zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten ohne Bewährung bzw. zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 30 Euro verurteilt worden. Die höhere Verurteilung folgte dem Umstand, dass einer der Täter schon vorbestraft und auf Bewährung war. Das Rechtsportal anwaltauskunft.de informiert über eine Entscheidung des Amtsgerichts München vom 18. Februar 2021 (AZ: 825 Ds 251 Js 190792/20).
Die Angeklagten, ein 32jähriger Lagerist und ein 27jähriger Küchenhelfer aus Polen, kauften von einem Unbekannten für 50 Euro eine Tüte mit 72 Paar Markensocken (Verkaufswert 720,08 Euro). Sie wurden erwischt, als sie diese für 10 Euro das Paar weiterverkaufen wollten. Die Täter wussten, dass es geklaute Ware war, und boten die Socken zwei augenscheinlich interessierten Männern an. Man müsse aber in einen Hinterhof gehen, da die Socken „Zapzarap“ seien.
Allerdings waren die beiden Herren Streifenbeamte in Zivil und nahmen die Täter fest. Während der Jüngere nun angab kein Deutsch zu verstehen, räumte der Ältere das Geschehen ein. Der Haftrichter erließ gegen beide Angeklagte Haftbefehl, sie befanden sich bis zur Hauptverhandlung in Untersuchungshaft.
Dem Geständnis des älteren Angeklagten schloss sich der jüngere Angeklagte schließlich an.
Die Strafrichterin wertete zugunsten beider Angeklagter vor allem deren Geständnis und den Umstand, dass die Ware an das Kaufhaus zurückgegeben werden konnte. Außerdem, dass der Jüngere nicht vorbestraft war. Daher die Geldstrafe für ihn.
Zu Lasten des älteren Angeklagten wirkten sich dessen neun Vorstrafen aus, auch saß er bereits in Haft. Daher sei dessen Sozialprognose nicht günstig, so die Richterin. Zwar sei zu berücksichtigen, dass der Angeklagte geständig war. Sie berücksichtigte aber die Vielzahl an Vorstrafen. Diese beging er innerhalb eines kurzen Zeitraumes, obwohl er erst seit zwei Jahren in Deutschland lebte. „Somit kann festgestellt werden, dass der Angeklagte seit seiner Einreise nach Deutschland ohne Unterbrechung Straftaten begangen hat,“ so das Gericht. Zum Zeitpunkt der Tat war er auch auf, wenn auch nicht einschlägiger, Bewährung. Es war aber bereits die zweite Straftat in der Bewährung. Zuletzt wurde er wegen Diebstahls nämlich zu einer hohen Geldstrafe verurteilt. Wegen der hohen Wiederholungsgefahr müsse der Angeklagte in Haft. Er gehe auch keiner geregelten Arbeit nach und habe auch keine sozial gefestigten Verhältnisse in Deutschland.
Informationen und eine Anwaltssuche: www.anwaltauskunft.de
Betreiber von Bordellen sind vergnügungssteuerpflichtig
Mannheim/Berlin. Auch Betreiber von Bordellen müssen Vergnügungssteuer bezahlen. Dies entschied der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg am 23. Februar 2011 (AZ: 2 S 196/10), wie die Deutsche Anwaltauskunft mitteilt.
Eingetragene Lebenspartner müssen mehr Erbschaftsteuer zahlen als Ehepartner
München/Berlin. Eingetragene Lebenspartner müssen auch weiterhin mehr Erbschaftsteuer zahlen als Ehepartner. Solange der Gesetzgeber hierzu keine andere Regelung trifft, sei diese erbschaftsteuerliche Ungleichbehandlung mit dem Grundgesetz vereinbar. Das geht aus einem Beschluss des Bundesfinanzhofs (AZ: II R 56/05) vom 20. Juni 2007 hervor.
Ermäßigter Umsatzsteuersatz für das Legen von Hausanschlüssen zur Wasserversorgung
München/Berlin. Hausbesitzer dürfen sich nicht nur über eine ermäßigte Umsatzsteuer von sieben Prozent für die Wasserrechnung freuen, sondern dieser Steuersatz gilt auch für das Legen eines Hausanschlusses durch das Versorgungsunternehmen. Mit seinem Urteil vom 8. Oktober 2008 (AZ: V R 61/03) hatte der Bundesfinanzhof Klarheit geschaffen, wie die Miet- und Immobilienrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mitteilen.
Hofladen als Gewerbebetrieb
München/Berlin. Wenn Landwirte ihre eigenen Erzeugnisse direkt auf dem Hof an die Verbraucher verkaufen, dann gilt für diese Hofläden im juristischen Sinne eine Besonderheit. Ein Hofladen gilt dann als Gewerbebetrieb, wenn in dem Laden nennenswert auch Fremdprodukte abgesetzt werden. Somit werden diese auch gewerbesteuerpflichtig. Dies geht aus ein Urteil des Bundesfinanzhofs vom 25. März 2009 (IV R 21/06) hervor.



