Tipp des Monats
Weg zum Supermarkt ist im Home-Office nicht unfallversichert
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April 2024
Würzburg/Berlin (DAV). Wege zur Nahrungsaufnahme im Home-Office fallen nicht unter den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Über eine entsprechende Entscheidung des Sozialgerichts Würzburg vom 27. März 2023 (AZ: S 5 U 6/23) informiert das Rechtsportal „anwaltauskunft.de“. |
Urteile
Eigentumswohnung: Schalldämmung darf sich durch neuen Bodenbelag nicht verschlechtern
Schleswig/Berlin. Wechselt ein Wohnungseigentümer den Bodenbelag aus und verschlechtert so die Schalldämmung, können Nachbarn die Herstellung des alten Zustands verlangen. Dies ergeht aus einem Beschluss des Oberlandesgerichts Schleswig vom 8. August 2007 (Az: 2 W 33/07).
Read more...Auf Baulärm muss in der Beschreibung des Urlaubshotels hingewiesen werden
Frankfurt a. M./Berlin. Liegen rings um das gebuchte Urlaubshotel drei Großbaustellen, die täglich 24 Stunden in Betrieb sind, kann der Reisepreis um 45 Prozent gemindert werden. Dies auch dann, wenn der Baulärm zwar nicht im Hotel oder auf den Zimmern, sondern im gesamten Außenbereich zu hören ist. Der Reiseveranstalter kann sich von der Haftung auch nicht dadurch befreien, dass er im Reisekatalog an anderen Stellen, wie unter „Einleitung zum Reiseziel“ und „Wissenswertes“ darauf hinweist, dass Großbaustellen in der Nähe sind. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Frankfurt am Main vom 31. Januar 2008 (AZ: 2/24 S 243/06) hervor.
Fluggesellschaft muss im Falle eines Platzverweises Schadenersatz leisten
Berlin. Wer wegen strengen Körpergeruchs ein Flugzeug wieder verlassen muss, hat gegenüber der Fluggesellschaft Anspruch auf Schadenersatz. Dies geht aus einem Urteil des OLG Düsseldorf (AZ. 18 U 110/06) vom 31. Januar 2007 hervor.
Haftung des Reiseveranstalters für einen Zusatzausflug am Urlaubsort
Karlsruhe/Berlin. Kommt es bei einem Tagesausflug im Urlaub zu einem Unfall, haftet unter Umständen der Reiseveranstalter. Auch dann, wenn dieser den Ausflug nicht selbst durchgeführt, sondern lediglich vermittelt hat. Entscheidend sei dabei, ob der Reiseveranstalter den Eindruck erwecke, verantwortlich für das Zusatzangebot zu sein. Das geht aus einem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 19. Juni 2007 (AZ: X ZR 61/06) hervor.
Hitlergruss im Urlaub ist Reisemangel - Entfernung der Auflage einer Sonnenliege jedoch nicht
München/Berlin. Wird in einem Urlaub auf der Bühne bei einer Parodie über Deutsche der Hitlergruss gezeigt, stellt dies mehr als eine Unannehmlichkeit dar, sondern einen Reisemangel und berechtigt zu Minderung. Das Entfernen einer Sonnenliegenauflage führt dagegen zu keiner Minderung, da kein Mangel vorliegt, wenn der Kläger die Auflage selbst gerade nicht nutzt. Dies hat das Amtsgericht München in einem Urteil vom 10. Juni 2010 (AZ: 218 C 28813/09) entschieden, wie die Deutsche Anwaltauskunft mitteilt.



