Tipp des Monats
Weg zum Supermarkt ist im Home-Office nicht unfallversichert
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April 2024
Würzburg/Berlin (DAV). Wege zur Nahrungsaufnahme im Home-Office fallen nicht unter den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Über eine entsprechende Entscheidung des Sozialgerichts Würzburg vom 27. März 2023 (AZ: S 5 U 6/23) informiert das Rechtsportal „anwaltauskunft.de“. |
Urteile
Eigentumswohnung: Schalldämmung darf sich durch neuen Bodenbelag nicht verschlechtern
Schleswig/Berlin. Wechselt ein Wohnungseigentümer den Bodenbelag aus und verschlechtert so die Schalldämmung, können Nachbarn die Herstellung des alten Zustands verlangen. Dies ergeht aus einem Beschluss des Oberlandesgerichts Schleswig vom 8. August 2007 (Az: 2 W 33/07).
Read more...Augen auf im Supermarkt
Bamberg/Berlin. Wer in einem Supermarkt über einen Rollcontainer stürzt, kann dafür in der Regel nicht den Supermarktbetreiber verantwortlich machen. Für die Folgen des Sturzes ist er selbst verantwortlich, wenn der Rollcontainer gut sichtbar ist und der Kunde ausreichend Platz hat, um an ihm vorbei zu gehen. So entschied des Oberlandesgericht Bamberg am 12. Dezember 2009 (AZ: 6 U 44/09).
Brunnenwasser darf zum Wäsche waschen genutzt werden
Leipzig/Berlin. Die Trinkwasserverordnung verbietet es nicht, Brunnenwasser zum Wäsche waschen im Haushalt zu benutzen. Damit gab das Bundesverwaltungsgericht am 31. März 2010 (AZ: 8 C 16/08) einer Klage sächsischer Grundstückseigentümer statt, die dazu eine Teilbefreiung vom Zwang der Nutzung der öffentlichen Wasserversorgung begehrten. Deren Klage hatte damit in allen Instanzen Erfolg.
Toilettenhäuschen-Rarität auf e-bay
Berlin/München. Sammler von altem Spielzeug sind manchmal bereit, viel Geld für ihre Leidenschaft auszugeben. Bei einer e-bay Auktion ersteigerte ein Sammler für 2.247,00 € ein Toilettenhäuschen, ein Spielzeugtoilettenhäuschen wohlgemerkt, mit Inneneinrichtung. Nachdem es bei ihm eingetroffen war, bemerkte er, dass es sich nicht um das erhoffte Original von Märklin, sondern um einen Nachbau aus den 80’er Jahren handelte. Er wollte den Kauf rückgängig machen. Da er das Stück aber von einem anderen Hobbysammler ersteigert hatte, wies das Landgericht München I am 7. August 2008 (AZ: 34 S 20431/04) die Klage ab. Auf ein geltendes Widerrufsrecht bei so genannten Fernabsatzgeschäften mit Gewerbetreibenden hat sich der Kläger nicht berufen können.
Tragen von Frauenkleidung im Männergefängnis zulässig
Celle/Berlin. Einem männlichen Gefangenen darf das Tragen von Damenbekleidung nicht deshalb verboten werden, weil andere Gefangene ihn angreifen könnten. Das allgemeine Persönlichkeitsrecht berechtigt grundsätzlich auch einen Mann zum Tragen von Damenbekleidung entschied das Oberlandesgericht Celle am 09. Februar 2011 (AZ: 1 Ws 29/11 StrVollz), wie die Deutsche Anwaltauskunft mitteilt.



