Verkehrsrecht

Fußgänger auf der Fahrbahn

Berlin. Ein Autofahrer muss nicht damit rechnen, dass ein Fußgänger bei Rot erneut (über die Ampel) läuft, nachdem er bereits wieder auf die Busspur zurückgegangen war. Er muss sich nicht bremsbereit halten und es trifft ihn keine Mitschuld. Dies ergibt sich aus einem Beschluss des Kammergerichts Berlin vom 31. Juli 2008 (AZ: 12 U 234/07).

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Freizeitradfahrer dürfen ohne Fahrrad-Schutzhelm fahren

Düsseldorf/Berlin. Ein Freizeitradfahrer, der im innerstädtischen Verkehr ein nicht für den Sporteinsatz gedachtes Fahrrad benutzt, muss keinen Schutzhelm tragen. Eine solche Pflicht könne aber für Sportrennradfahrer gelten. Dies ergeht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 18. Juni 2007 (AZ: I-1 U 278/06).

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Freisprecheinrichtung kein Mobiltelefon

Bamberg/Berlin. Eine Freisprecheinrichtung ist kein Telefon. Wer also beim Telefonieren im Auto lediglich eine Freisprecheinrichtung kurzfristig hält, kann nicht mit einem Bußgeld belegt werden. Eine Verurteilung wegen unerlaubter Benutzung eines Handys scheidet aus. Dies ergibt sich aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Bamberg vom 5. November 2007 (AZ: 3 Ss OWi 744/07).

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Fahrradfahrer haben Vorfahrt

Berlin. Auch wenn ein Radfahrer auf einem Radweg in die falsche Richtung fährt, kann bei einer Kollision die alleinige Schuld den Autofahrer treffen. Dies urteilte das Landgericht Oldenburg am 07. Dezember 2005 (Az.: 5 S 562/05).

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Fahren mit Sandalen darf nicht geahndet werden

Berlin. Wer einen Kraftwagen mit Sandalen lenkt, darf nicht mit einem Bußgeld belegt werden. Dies gilt nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Celle zumindest dann, wenn Dritte nicht geschädigt, gefährdet oder belästigt werden. Dies ergeht aus dem Urteil vom 13. März 2007 (AZ. 322 Ss 46/07).

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Erhöhte Sorgfaltspflicht im Kreisverkehr

Berlin. Will ein Autofahrer einen Kreisel verlassen, muss er sich ganz rechts einordnen. Andernfalls verletzt er die besonderen Sorgfaltspflichten, die im Kreisverkehr gelten. Kommt es zu einem Unfall, haftet er allein. Dies geht aus einem Beschluss des Kammergerichts vom 27. August 2007 (AZ: 12 U 141/07).

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Eingeschränktes Vorfahrtsrecht bei Nebenwegen

Rostock/Berlin. Auch wer Vorfahrt hat, muss sich in eine Kreuzung genauso vorsichtig hineintasten, wie ein Wartepflichtiger, wenn er aus einem dem Anschein nach unbedeutenden und nicht einsehbaren Nebenweg kommt. Dies ergeht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Rostock vom 23. Februar 2007 hervor (AZ. 8 U 40/06).

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Eingeschaltetes Warnblinklicht verpflichtet nur in bestimmten Fällen zu einer Reaktion

Berlin/Karlsruhe. Ein eingeschaltetes Blinklicht an einem stehenden Fahrzeug verpflichtet einen entgegenkommenden Autofahrer nicht dazu, die Geschwindigkeit stark zu drosseln oder anderweitig zu reagieren. Dies ergeht aus einem Urteil des Bundesgerichtshofes Karlsruhe vom 13. März 2007 (AZ: VI ZR 216/05).

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Eigentümer dürfen Verkehr nicht behindern

Berlin/Braunschweig. Wenn über Grundstücke ein öffentlich genutzter Weg führt, dürfen die Eigentümer hier keine eigenmächtigen Sperrungen vornehmen. Dies gilt auch dann, wenn der Eigentümer der Meinung ist, dass die Einordnung als öffentlicher Weg falsch ist. Er muss dies zunächst durch die Gerichte klären lassen. Dies entschied das Verwaltungsgericht Braunschweig am 2. September 2009 (AZ: 6 B 116/09).

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EU-Fahrerlaubnis nach Ende eines Fahrverbots in Deutschland gültig

Straubing/Berlin. Erwirbt jemand, dem der Führerschein für einen bestimmten Zeitraum entzogen wurde, in dieser Zeit eine neue Fahrerlaubnis in Tschechien, so darf er diese nach Ablauf der Sperrfrist in Deutschland nutzen. Dies ergeht aus einem Urteil des Amtsgerichts Straubing vom 27. Oktober 2006 (AZ. 6 Ds 135 Js 93 772/06).

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