Verkehrsrecht

Bei "Grün" nicht abbremsen - Auffahrender hat nicht immer Schuld

Berlin. Wer an einer grünen Ampel anfährt und plötzlich ohne erkennbaren Grund abbremst, haftet für den Schaden allein. Aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt a. M. vom 2. März 2006 (AZ - 3 U 220/05 -) geht hervor, dass somit nicht immer der Auffahrende schuld ist.

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Bahnbetreiber haftet für ungesicherten Bahnübergang

Schleswig/Berlin. Ein Bahnübergang, den viele Reisende benutzen, muss besonders gesichert werden. Das Aufstellen von Warnschildern reicht nicht. Wird ein Reisender durch einen Zug verletzt, muss der Bahnbetreiber (mit-)haften. Dies ergibt sich aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Schleswig vom 23. Februar 2007 (AZ. 1 U 108/06).

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Autorennen auf eigene Gefahr!

Bei Wettkämpfen mit nicht unerheblichem Gefahrenpotential haftet bei regelgerechtem Verhalten oder nur geringfügigen Regelverletzungen keiner der Teilnehmer für Schäden anderer Teilnehmer. Dies geht aus einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 02. April 2003 (AZ: VI ZR 321/02) hervor.

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Autofahrer müssen Rücksicht auf Fußgänger nehmen

Berlin. Ein Autofahrer darf grundsätzlich darauf vertrauen, dass sich ein erwachsener Fußgänger verkehrsgerecht verhält. Der Autofahrer muss aber sofort reagieren, wenn offensichtlich ist, dass sich eine gefährliche Situation anbahnt. Dies geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Rostock vom 23. September 2005 (Az.: 8 U 88/04) hervor.

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Auf dem "Beschleunigungsstreifen" vergisst so mancher seine Wartepflicht

Naumburg/Berlin. Wer seine Auffahrt auf eine Autobahn rücksichtslos erzwingen will, kann bei einem Unfall unter Umständen zur Kasse gebeten werden. Er verstößt dabei nicht nur gegen das allgemeine Gebot der Rücksichtnahme, sondern missachtet dabei auch die Vorfahrt des fließenden Verkehrs und verletzt seine Wartepflicht. Darauf machen Rechtsanwälte aufmerksam und verweisen auf ein Urteil des Oberlandesgerichts Naumburg vom 15. September 2006 (AZ. 10 U 16/06).

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Auch mit Einparkhilfe Vorsicht beim Rückwärtsfahren

München/Berlin. Beim Rückwärtsfahren und –einparken muss ein Autofahrer besonders sorgfältig sein. Dazu gehört auch, dass er sich keinesfalls allein auf eine technische Einparkhilfe verlässt. Dies ergeht aus einem Urteil des Amtsgerichts München vom 19. Juli 2007 (AZ: 275 C 15 658/07).

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Auch für Fußgänger gilt die Straßenverkehrsordnung

Koblenz/Berlin. Ein Passant, der bei roter Fußgängerampel eine mehrspurige Straße überquert, hat bei einem Unfall keinen Anspruch auf Schadensersatz. Dies ergeht aus eine wichtige Entscheidung des Oberlandesgerichts Koblenz vom 11. Dezember 2006 (AZ: 12 U 1184/04).

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Auch auf Parkplätzen gilt die Straßenverkehrsordnung

Kenzingen/Berlin. Gerade beim Rückwärtsausparken aus einer Parkbucht muss ein Autofahrer besonders aufmerksam und stets bremsbereit sein. Kommt es zu einem Unfall, trifft ihn sonst unter Umständen die Hauptschuld. Dies geht aus einem Urteil des Amtsgericht Kenzingen im Breisgau vom 29. Januar 2008 (AZ: 1 C 169/07).

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Anwaltskosten gehören zum Schadensersatz


Equal-Pay, Equalpay, CGZP, Aussetzung, Rentenversicherung, DRV, BAG,
Bundesarbeitsgericht, Zeitarbeit, Leiharbeitnehmer, Beitragsnachforderung,
Statusverfahren, Prüfbescheide, Prüfungsbescheide, Rechtskraft,
Prüfungsanordnung, Nachzahlungsverpflichtung, Nachzahlung München/Berlin. Erschleicht jemand mehrfach eine Leistung und zeigt dadurch sein fehlendes Unrechtsbewusstsein, darf der andere einen Anwalt einschalten. Der Schädiger muss die Kosten dafür auch bezahlen, entschied das Amtsgericht München am 20. Mai 2011 (AZ: 163 C 5295/11), wie anwaltauskunft.de, ein Service des Deutschen Anwaltvereins, mitteilt.

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Am Stau vorbei: Auf Grundstücksausfahrten achten!

Berlin. Wer an einem Stau vorbeifährt, muss auf Grundstücksausfahrten achten. Ansonsten trägt er bei einem Unfall den überwiegenden Teil des Schadens. Dies geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt/Main vom 25. November 2005 (AZ - 24 U 138/05 -) hervor.

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