Mietrecht

Wenn der Makler zu schnell ist

München/Berlin. Ein Makler hat nur dann Anspruch auf die Provision, wenn zum Zeitpunkt des Nachweises einer Wohnung der Vermieter auch bereit war, diese zu vermieten. Es genügt nicht, dass der Vermieter später einen Mieter sucht und an den ursprünglichen Vertragspartner des Maklers vermietet. So entschied das Amtsgericht München am 21. Oktober 2009 (AZ: 233 C 17880/09).

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Wasserrohrbruch: Vermieter haftet nicht für Schäden an eingelagerten Kunstwerken

Koblenz/Berlin. Nach Feststellung eines Wasserschadens darf der Vermieter zunächst alles Nötige veranlassen, um weitere Schäden zu vermeiden, ehe er den Mieter informiert. Etwas anderes kann gelten, wenn der Vermieter weiß, dass der Mieter in den betroffenen Räumen Wertgegenstände eingelagert hat. Das berichtet die Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilien des Deutschen Anwaltvereins (DAV) unter Verweis auf ein Urteil des Oberlandesgerichts Koblenz vom 30. September 2010 (AZ: 2 U 779/09).

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Waschmaschine darf in der Wohnung aufgestellt werden

Tettnang/Berlin. Das Aufstellen einer Waschmaschine in der Mietwohnung ist Teil des vertragsgemäßen Gebrauches der Mietsache, sofern Zu- und Abläufe ausreichend gegen das Auslaufen von Wasser gesichert sind. Eine anderslautende Regelung im Mietvertrag ist unwirksam. Zu diesem Urteil kam das Amtsgericht Tettnang am 16. Februar 2010, wie die Arbeitsgemeinschaft Miet- und Immobilienrecht des Deutschen Anwaltvereins mitteilt (AZ: 4 C 1304/09).

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Vorsicht Schönheitsreparaturen: Wer A sagt muss auch B sagen

Berlin. Reden ist Silber, schweigen ist Gold. Erklärt sich der Mieter auf Nachfrage zur Durchführung von Reparaturen einmal bereit, so muss er diese auch vornehmen. Und dies unabhängig davon, ob er ursprünglich verpflichtet war. Dies ergeht aus einem Urteil des Kammergerichts Berlin vom 6. April 2006 (AZ - 8 U 99/05 -).

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Vorgetäuschter Eigenbedarf: Mieter kann Wiedereinzug verlangen

Hamburg/Berlin. Täuscht ein Vermieter Eigenbedarf vor, kann der Mieter nach dem Auszug seinen Wiedereinzug in die Wohnung erwirken. Begründet der Mieter seinen Verdacht mit soliden Indizien, genügt es nicht, wenn der Vermieter den Vorwurf nur bestreitet. Dies ergeht aus einem Urteil des Landgerichts Hamburg vom 7. Juni 2007 (AZ: 307 S 34/07).

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Vorbeugendes Streuen schon bei absehbarer Glättegefahr

Brandenburg/Berlin. Wer wann im Winter bei Schnee und Eis streuen muss, ist im Einzelfall immer wieder umstritten. Das Oberlandesgericht Brandenburg hat am 18. Januar 2007 (AZ: 5 U 86/06) entschieden, dass gestreut werden muss, wenn es Anhaltspunkte für eine Glatteisbildung gibt.

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Vor Kündigung wegen Schimmelbefalls muss der Vermieter den Schimmel beseitigen können

Karlsruhe/Berlin. Ein Mieter kann bei Schimmelpilzbefall nur dann fristlos kündigen, wenn er dem Vermieter vorher die Möglichkeit gegeben hat, den Befall zu beseitigen. Dies gilt selbst dann, wenn aufgrund des Schimmels eine Gesundheitsgefährdung besteht. Dies ergeht aus einem Urteil des Bundesgerichtshofes vom 18. April 2007 (AZ: VIII ZR 182/06).

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Videostream im Internet statt Satellitenschüssel

Frankfurt/Berlin. Ein ausländischer Mieter hat keinen Anspruch auf eine Parabolantenne, wenn für ihn die Möglichkeit besteht, die TV-Sender aus seinem Heimatland auch als Videostream im Internet zu empfangen. Dies geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Frankfurt am Main vom 21. Juli 2008 (AZ: 33 C 3540/07-31) hervor.

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Verstoß gegen Konkurrenzschutzklausel: Keine Mietminderung möglich

Dresden/Berlin. Verstößt der Vermieter gegen eine im Mietvertrag festgelegte Konkurrenzschutzklausel, liegt kein Mangel der Mietsache vor. Der Mieter kann daher die Miete nicht mindern, jedoch Ersatz des aus dem Verstoß entstandenen Schadens verlangen. Das Oberlandesgericht Dresden gab am 20. Juli 2010 (AZ: 5 U 1286/09) einem Orthopäden Recht, dem der Vermieter im gleichen Gebäude einen Arzt für die Fachrichtung Chirurgie/Unfallchirurgie vor die Nase setzte.

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Verspätete Mängelanzeige des Pächters

Düsseldorf/Berlin. Mieter oder Pächter sind grundsätzlich verpflichtet, Mängel rechtzeitig anzuzeigen. Verletzen sie diese Pflicht, kann das Recht auf Pacht- bzw. Mietminderung entfallen. Dies aber nur dann, wenn die Mängelanzeige zur unverzüglichen Beseitigung des Mangels durch den Verpächter oder Vermieter geführt hätte. Über eine entsprechende Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 24. Juli 2009 (AZ: 24 U 6/09) informiert die Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilien des Deutschen Anwaltvereins (DAV).

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