Mietrecht

Geringere Auskunftspflichten für private Vermieter

Waldshut-Tiengen/Berlin. Private Vermieter treffen beim Abschluss oder der Änderung von Mietverträgen geringere Auskunftspflichten als gewerbliche Vermieter. Eine private Vermietung kann auch dann vorliegen, wenn man ein Haus mit acht Wohnungen vermietet. Dies ergibt sich aus einem Urteil des Landgerichts Waldshut-Tiengen vom 30. April 2008 (AZ: 1 S 27/07).

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Gaststätte muss bei Pachtbeginn sauber sein

Coburg/Berlin. Wird eine Gaststätte derart verdreckt und vermüllt verpachtet, dass der Betrieb einer Kneipe nicht möglich ist, kann sich der Pächter sehr schnell aus dem Pachtvertrag lösen. Schon nach Ablauf einer relativ kurzen Frist zur Mängelbeseitigung kann er außerordentlich kündigen. Dies geht aus einem Urteil des Landgerichts Coburg vom 2. Juli 2008 (AZ: 12 O 111/08) hervor.

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Fotografieren erlaubt

München/Berlin. Ein Mieter hat Anspruch auf Einsicht in die Belege seiner Nebenkostenabrechnung. Das umfasst auch das Anfertigen von Ablichtungen mit technischen Hilfsmitteln wie Fotoapparat oder Scanner, soweit die Belege dabei nicht beschädigt werden. Darüber informiert die Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilien des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mit Verweis auf ein Urteil des Amtsgerichts München vom 21. September 2009 (AZ: 412 C 34593/08).

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Feuchte Keller und Taubenflug

München/Berlin. In Großstädten sind Tauben ein typisches Phänomen. Dort gehört starker Taubenflug zum allgemeinen Lebensrisiko. Eine Mietminderung ist daher nur dann möglich, wenn der Vermieter eine wesentliche Ursache für den Taubenbefall gesetzt hat. In den Jahren um 1950 wurden Häuser mit eingeschränkten Mitteln gebaut. Mit Feuchtigkeit im Keller ist also zu rechnen, entschied das Amtsgericht München am 11. Juni 2010 (AZ: 461 C 19454/09), wie der Miet- und Immobilienrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mitteilen.

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Energiepass: Vermieter kann Verbrauchsdaten vom Mieter verlangen

Karlsruhe/Berlin. Ein Mieter, der seine Verbrauchskosten direkt mit dem Versorger abrechnet, ist unter Umständen trotzdem verpflichtet, diese Daten seinem Vermieter mitzuteilen. Dies geht aus einem Urteil des Landgerichts Karlsruhe vom 20. Februar 2009 (AZ: 9 S 523/08) hervor.

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Ende eines befristeten Mietvertrags kein Grund für Obdachlosigkeit

Darmstadt/Berlin. Läuft ein befristeter Mietvertrag aus, kann der Mieter nicht den Auszug verweigern, weil der dann obdachlos werden würde. Dies geht aus eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Darmstadt vom 20. Juli 2009 (AZ: 3 L. 946/09 DA) hervor.

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Ende der Beziehung heißt nicht Ende des Mietvertrags

Kiel/Berlin. Schließt ein Wohnungseigentümer mit seiner Lebensgefährtin einen Mietvertrag über die gemeinsam genutzte Wohnung, kann er diesen nach Ende der Beziehung nicht ohne weiteres wegen Eigenbedarf kündigen. Hier gilt eine Frist von fünf Jahren. Dies ergeht aus einer Entscheidung des Landgerichts Kiel vom 26. März 2008 (AZ: 1 S 48/08).

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Eigentümergemeinschaft muss Anbringung von Klimageräten zustimmen

Düsseldorf/Berlin. Ein außen angebrachtes Klimagerät ist auf Kosten des Eigentümers zu entfernen, wenn dies die Eigentümergemeinschaft beschließt. Das gilt vor allem dann, wenn das Gerät durch nicht unerhebliche Betriebsgeräusche die Nachtruhe der Nachbarn stört. Auf eine entsprechende Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 16. November 2009 (AZ: 3 Wx 179/09) weisen die Mietrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hin.

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Eigentümer müssen Vermietung an Touristen zustimmen

Berlin. Wird eine Eigentumswohnung gewerblich an ständig wechselnde Touristen vermietet, muss die Eigentümergemeinschaft zustimmen. Mit einer Entscheidung des Kammergerichts Berlin vom 31. Mai 2007 (AZ: 24 W 276/06) wurde einem Eigentümer diese Art der Weitervermietung untersagt.

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Die Bronx in München: Beschuss einer Loggia

München/Berlin. Führen zwei Mängel zu ein und derselben Nutzungsbeeinträchtigung, kann der Mieter nicht zwei Minderungen vornehmen. Auf dieses Urteil des Amtsgerichts München vom 23. November 2009 (AZ: 412 C 32850/08) weist die Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilien des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hin.

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