Mehrfamilienhaus: Schenkungssteuerbefreiung bei Übertragung des Eigentums an Ehegatten

Berlin /Mannheim. Zu Streitigkeiten führte immer wieder die Frage, ob Schenkungssteuer zu zahlen ist, wenn ein Ehegatte dem anderen seinen Anteil an einem nur teilweise als Familienwohnung genutzten Haus schenkt. Die Finanzämter wollten nur zu gerne für den Wert der Schenkung Steuer verlangen.


Dem hat das oberste Finanzgericht einen Strich durch die Rechnung gemacht. Immobilienbesitzer können dem Ehegatten ihren Anteil schenken, ohne für den selbst genutzten Teil Schenkungssteuer zu bezahlen. Die geht aus eine entsprechende Entscheidung des Bundesfinanzhofes vom 26. Februar 2009 (AZ: II R 69/06) hervor.

Ein Ehegatte hatte seinen Anteil an einem Dreifamilienhaus auf den anderen übertragen. Lediglich zwei Wohnungen wurden aber von den Ehepaar und ihren Kindern zu eigenen Wohnzwecken genutzt. Die dritte Wohnung bewohnte die Mutter eines Ehegatten.

Das Finanzamt war der Meinung, dass die Steuerbefreiung für selbst genutzte Häuser oder Wohnungen hier nicht gilt, zumal das von dem Schenkenden genutzte Büro in einer Wohnung an dessen Arbeitgeber vermietet war.

Die Bundesrichter hielten eine Steuerbefreiung für die beiden selbst genutzten Wohnungen für angemessen. Auch hinsichtlich des vermieteten Büros, da es von einem Ehegatten genutzt wird. Schenkungssteuer ist ausschließlich für den Anteil des Schenkenden an der dritten Wohnung zu zahlen.