Unfall ursächlich für Kopfschmerzen anerkannt

Berlin. Kopfschmerzen unmittelbar nach einem Verkehrsunfall sind grundsätzlich als Unfallfolge zu werten. Das geht aus einer Entscheidung des Saarländischen Oberlandesgerichts (OLG) Saarbrücken vom 29. November 2005 (AZ - 4 U 501/03 - 6/05 -) hervor. Danach gilt dies dann, wenn zumindest theoretisch nicht auszuschließen ist, dass die Schmerzen eine vom Unfall unabhängige Ursache haben können. Dies müsste die Versicherung allerdings in vollem Umfang nachweisen können.


Das OLG Saarbrücken gab mit seinem Urteil der Klage eines Unfallopfers gegen die Kfz-Haftpflichtversicherung des Verursachers statt. Der Kläger hatte bei dem Unfall erhebliche Kopfverletzungen erlitten, der Unfallverursacher starb an den Unfallfolgen. In der Folgezeit stellten sich beim Kläger chronische Kopfschmerzen ein. Bei der Berechnung des Schadensersatzes und Schmerzensgeldes wollte die Versicherung diese Schmerzen allerdings nicht berücksichtigen, da sie nach ihrer Auffassung Folgen eines sonstigen körperlichen Leidens des Klägers seien. Ein Sachverständiger hatte diese in einem Gutachten nicht ausschließen wollen.

Die Richter folgten dieser Argumentation nicht. Auch sie wollten zwar nicht völlig ausschließen, dass die Kopfschmerzen nicht zwangsläufig durch den Unfall bedingt seien. Bei Unfällen mit Kopfverletzungen spreche jedoch die Vermutung für einen solchen Zusammenhang. Diese reiche grundsätzlich als Nachweis aus, es sei denn, die Versicherung könnte zweifelsfrei das Gegenteil belegen.