Witwengeld nach acht Monaten Ehe

München/Berlin (DAV). Auch bei einer Ehe von nur acht Monaten Dauer kann die Witwe Anspruch auf Witwengeld haben. Über eine entsprechende Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs Bayern vom 1. Juni 2022 (AZ: 14 B 20.1283) informiert die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV).

Die Frau hatte ihren späteren zweiten Ehemann 2013 kennengelernt. 2014 zog sie bei ihm ein. Kurz darauf wurde bei dem Ruhestandsbeamten ein Karzinom diagnostiziert, da erfolgreich behandelt werden konnte. Nach der Scheidung der Frau reservierten sie und ihr Partner einen Hochzeitstermin für den 6. Juni 2016.

Ende Dezember 2015 wurden bei dem Mann Metastasen im Hirn diagnostiziert.

Im Januar 2016 gab das Paar beim Standesamt ihre Heiratsunterlagen ab. Bei dieser Gelegenheit teilte ihnen der Standesbeamte mit, dass sie sogleich heiraten könnten – das Paar entschied sich noch am selben Tag, das zu tun. Im August darauf starb der Mann.

Der Frau wurde Witwengeld verweigert. Es wurde eine Versorgungsehe vermutet, also eine Ehe, die nur oder überwiegend deswegen geschlossen wurde, um dem überlebenden Ehepartner eine Witwen- oder Witwerrente zu sichern. 

Vor Gericht hatte die Frau letztlich Erfolg. Die Richter gingen davon aus, dass das Paar vor allem aufgrund der inneren Verbundenheit und ihres Wunsches, als Ehepaar zusammenzuleben, heiratete. Die nicht-versorgungsorientierten Beweggründe hätten zumindest gleichgewichtig neben etwaigen Versorgungsaspekten bestanden. 

Als das Paar den Hochzeitstermin festlegte, hätten sich bei dem Mann laut behandelnder Ärzte keine Hinweise auf ein Fortbestehen der Tumorerkrankung mehr gefunden. Das spätere Ehepaar hätte also gerade nicht damit rechnen müssen, dass der Mann lebensbedrohlich erkrankt sein könnte. Darüber hinaus habe die Frau auch in der Zeit der ersten Erkrankung mit ihrem Partner weiterhin zusammengelebt und ihre Scheidung vorangetrieben. 

Vor diesem Hintergrund spreche die Tatsache, dass die Ehe nicht wenigstens ein Jahr gedauert habe, nicht gegen die Bewilligung von Witwengeld.

Information: www.dav-familienrecht.de