Bei der Gründung an Domain- und Markenrecht denken

Berlin. Wer ein neues Unternehmen gründen oder mit seinem Unternehmen online gehen will, sollte frühzeitig an rechtliche Beratung zu Domains und Marken denken.


Vorgründungsphase nach freien Domains zu recherchieren und zu prüfen, ob der Wunschname noch frei ist.

Bei der Reservierung sollte man nicht nur an die Top-Level-Domain „de“ denken. Je nach Ausrichtung des Unternehmens kommen auch andere Top-Level-Domains wie etwa „info“ in Betracht. Bei international tätigen Unternehmen kann auch eine Reservierung unter Top-Level-Domains wie „eu“ oder „com“ interessant sein.

Die Reservierung der Domain sollte Hand in Hand gehen mit der Anmeldung der Marke für den Namen. Allerdings: Nicht jede verfügbare Domain wird auch als Marke eingetragen. Insbesondere können beschreibende Begriffe zwar als Domains, nicht aber als Marken eingetragen werden. So ist Mitwohnzentrale.de als Domain ausdrücklich vom Bundesgerichtshof für zulässig erklärt worden. Als Marke könnte der Begriff allerdings nicht eingetragen werden, da sonst allen anderen Mitwohnzentralen die Verwendung dieses Begriffs untersagt wäre.

Die Domain wird am besten über den Internetprovider bei der zuständigen Registrierungsstelle eingetragen. Marken werden beim Deutschen Patent- und Markenamt in München für Deutschland bzw. ein Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt in Alicante für Europa registriert. Wichtig dabei: Wenn ein Begriff beim Recherchieren per Suchmaschine noch frei erscheint, heißt dies noch lange nicht, dass er auch als Marke eingetragen werden kann. Auch wenn die Register öffentlich sind, bedarf es viel Erfahrung, diese Recherche durchzuführen. Ein vermeintlich kleiner Fehler kann sich im nachhinein als sehr teuer erweisen, wenn etwa der Name nachträglich geändert werden muss.