Unter Nachbars Baukran: Muss Nutzung des Luftraums über eigenem Grundstück hingenommen werden?

Stuttgart/Berlin (DAA). Bei vielen Bauvorhaben muss auch ein Baukran aufgestellt werden. Dies muss vorher aber nach Landesrecht angezeigt werden. Ansonsten können Nachbarn die Nutzung des Luftraums beim Schwenken des Krans untersagen, so das Oberlandesgericht Stuttgart vom 1. August 2022 (AZ: 4 U 74/22). Zunächst muss versucht werden, die Zustimmung einzuholen bzw. bei der Verweigerung notfalls gerichtlich eine Duldungspflicht durchzusetzen, erläutert das Rechtsportal „anwaltauskunft.de“.

Um einen Neubau zu errichten, ließen die Eigentümer einen Schwenkkran aufstellen. Vorher wurde dies nicht angekündigt. Der Kran schwenkte mit oder ohne Lasten im Luftraum über dem Grundstück des Klägers. Dieser klagte gegen die Nutzung im Eilverfahren.

Mit Erfolg. Den Beklagten stand kein Anspruch auf Nutzung des Luftraums zu, so das Oberlandesgericht. Zwar müssten Grundstücksnachbarn regelmäßig die Nutzung des Luftraums dulden. Allerdings handele es sich immerhin um eine Störung des Besitzes der Nachbarn. Daher müssten die Arbeiten angezeigt werden. Dies hatten die Bauherren versäumt.

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