Tipp des Monats
Dezember 2011 - Nächtlicher Hallenbadbesuch mit Folgen - Kein Schadensersatzanspruch
Stuttgart/Berlin. Ein Haustechniker, der Bekannte und Freunde zu einem nächtlichen Besuch im Hallenbad einlässt, muss bei Verletzungen der Besucher keinen Schadensersatz leisten. Auf eine entsprechende Entscheidung des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 9. Februar 2010 (AZ: 12 U 214/08) macht die Deutsche Anwaltauskunft aufmerksam.
November 2011 - Betriebskostennachzahlung kann auch später geltend gemacht werden
Hagen/Berlin. Verzichtet ein Vermieter in Anbetracht der finanziellen Verhältnisse der Mieter über Jahre auf Betriebskostennachzahlungen, kann er diese später trotzdem verlangen. Voraussetzung ist, dass er Betriebskostenabrechnungen erstellt hat.
Oktober 2011 - Kein Schadensersatz bei leichtsinniger Straßenüberquerung in dunkler Kleidung
Saarbrücken/Berlin. Gerade jetzt, in der dunkler werdenden Jahreszeit, müssen Fußgänger ein Mindestmaß an Sorgfaltspflicht walten lassen. Denn wer in dunkler Kleidung unter Missachtung aller Vorsichtsregeln bei Dunkelheit über die Straße läuft, hat bei einem Unfall keinen Schadensersatzanspruch.
September 2011 - Schlechte Arbeit führt nicht automatisch zur Kündigung
München/Berlin. Ein Arbeitgeber kann einen Angestellten nicht mit der Begründung kündigen, er mache besonders viele Fehler. Eine solche Kündigung setzt grundsätzlich voraus, dass die „Durchschnittsleistung“ der vergleichbaren anderen Arbeitnehmer über einen längeren Zeitraum vom Arbeitgeber dokumentiert wird.
August 2011 - Genickbruch nach Trampolinsprung – 70 Prozent Schadensersatz für querschnittsgelähmten Familienvater
Köln/Berlin. Wer sich bei einem Besuch einer Indoor-Spielhalle nach einem missglückten Salto auf einer Trampolinanlage das Genick bricht und dadurch querschnittsgelähmt ist, hat einen Schadensersatz- und Schmerzensgeldanspruch gegen den Betreiber der Spielhalle.
Juli 2011 - Eigenbedarf – Vermieter muss Alternativwohnung auch schon vor Kündigung anbieten
Landsberg am Lech/Berlin. Kündigt der Vermieter dem Mieter wegen Eigenbedarfs, muss er ihm eine Alternativwohnung anbieten. Sind die Gründe für den Eigenbedarf schon vor der Kündigung gegeben, kann er verpflichtet sein, dem Mieter schon vor Ausspruch der Kündigung eine Wohnung anzubieten.