Tipp des Monats
Weg zum Supermarkt ist im Home-Office nicht unfallversichert
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April 2024
Würzburg/Berlin (DAV). Wege zur Nahrungsaufnahme im Home-Office fallen nicht unter den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Über eine entsprechende Entscheidung des Sozialgerichts Würzburg vom 27. März 2023 (AZ: S 5 U 6/23) informiert das Rechtsportal „anwaltauskunft.de“. |
Urteile
Eingesperrt auf dem stillen Örtchen
Siegburg/Berlin (DAV). Wer seinen Kollegen auf der Betriebstoilette einsperrt, riskiert seinen Job. Über eine entsprechende Entscheidung des Arbeitsgerichts Siegburg vom 2. Februar 2021 (AZ: 5 Ca 1397/20) informiert die Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV).
Der Lagerist geriet immer wieder mit einem Kollegen aneinander. Als dieser auf der Toilette war, schob der Lagerist unter der Toilettentür ein Blatt hindurch und stieß mit einem Gegenstand den Toilettenschlüssel aus dem Schloss. Der Schlüssel fiel auf das Blatt, das er dann wegzog. Der Kollege saß fest, bis er schließlich die Toilettentür auftrat. Der Arbeitgeber kündigte dem Lageristen fristlos. Dessen Kündigungsschutzklage blieb erfolglos.
Dass der Mitarbeiter einen Kollegen eingesperrt habe, sei ein wichtiger Grund für eine Kündigung. Er habe ihn hierdurch zumindest zeitweise seiner Freiheit beraubt. Ob es dabei um eine um eine Freiheitsberaubung im gesetzlichen Sinne (§ 239 StGB) handele, sei dabei nicht ausschlaggebend. In dem hier vorliegenden Zusammenhang sei die Zerstörung des Vertrauensverhältnisses entscheidend.
Darüber hinaus trage der Kläger die Verantwortung für die Beschädigung der Toilettentür. Er habe den Schaden auch nicht freiwillig gemeldet und ersetzt.
Es sei zu berücksichtigen, dass er erst seit 2019 im Betrieb arbeite. Er sei noch jung, so dass man davon ausgehen könne, dass er zeitnah einen neuen Arbeitsplatz finde. Darüber hinaus sei es zwischen ihm und dem Kollegen immer wieder zu Streitigkeiten gekommen, weswegen die beiden wiederholt zu ihrem Vorgesetzten hätten kommen müssen.
Das Gericht sah auch keinen Grund, warum der Arbeitgeber den Mann zunächst hätte abmahnen müssen. Eine Abmahnung sei wegen der besonderen Schwere des Verstoßes nicht notwendig gewesen. Der Kläger hätte wissen müssen, dass der Arbeitgeber es nicht dulde, wenn er seinen Kollegen auf der Toilette so lange einschließe, bis dieser die Tür eintrete. Davon, dass ein Arbeitgeber „ein entsprechendes Verhalten duldet bzw. lediglich zum Anlass einer Abmahnung nehmen wird, ist nicht auszugehen“.
Informationen: www.dav-arbeitsrecht.de
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"Ihr Recht in guten Händen" ist das Motto des Rechtsanwalts und Notars Günter Schmaler aus 26721 Emden. Günter Schmaler ist Fachanwalt für Arbeitsrecht sowie Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht und betreut und berät Sie u. a. bei folgenden rechtlichen Problemen:
Arbeitsrecht
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Die Kanzlei besteht in dieser Form als Einzelkanzlei seit dem 01.Januar 2002 und ist ansässig in der alten LZB, im gleichen Gebäude wie das Arbeitsgericht, direkt am alten Binnenhafen gelegen. Es gibt an der Hafenseite kanzleieigene Parkplätze im Innenhof des Gebäudes, den Sie von der Promenade vom Delft erreichen.
Ein Fahrstuhl führt Sie direkt in mein Büro im Zwischengeschoß, der Zugang ist barrierefrei und rollstuhlgerecht.
Die Kanzlei ist hervorgegangen aus der Sozietät Dr. Brüggemann Miermeister Schmaler in der Ringstraße im Dollarthaus. Sie ist überwiegend zivilrechtlich orientiert.
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Die Schwerpunkte sind individuelles und kollektives Arbeitsrecht (Fachanwalt für Arbeitsrecht), Gesellschaftsrecht (Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht), Mietrecht, Verkehrsrecht, Versicherungsrecht, sowie Sport- und Vereinsrecht.
Eine besondere Spezialisierung besteht auf dem Gebiet der Verbraucherinsolvenz. Die Kanzlei bietet eine intensive Beratung und betreibt und begleitet als besondere Chance für den in Not geratenen Mandanten insbesondere das außergerichtliche Schuldenbereinigungsverfahren mit anschließender Restschuldbefreiung mit einer hohen Erfolgsquote. Nähere Informationen finden Sie auf dieser Seite.
Effizient und kostengünstig wird auf der anderen Seite Forderungsmanagement mit Zwangsvollstreckung gegen säumige Schuldner betrieben. Jahrelange Erfahrung, beste Kenntnis der Schuldner-Szene schützt Sie vor unnötigen Ausgaben und bringt Erfolg da, wo es sich lohnt, zu investieren.
Die Kanzlei ist im Übrigen flexibel auf allen anderen Rechtsgebieten tätig und wird Sie dort an spezialisierte Kolleginnen und Kollegen verweisen, wo es erforderlich erscheint.
Das kleine Kanzleiteam ist immer für Sie ansprechbar und bietet den Service einer Großkanzlei, wenn es um Mandantenbetreuung, Effizienz und Schnelligkeit geht.
Lebenslauf

Günter Schmaler
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht sowie
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
Faldernstr. 26
26725 Emden
Telefon: (0 49 21) 942060
Telefax: (0 49 21) 942062
E-Mail: info@ra-schmaler.de
Web: www.ra-schmaler.de
Günter Schmaler, geb. am 14. Januar 1950 in Weener/Ems, ist aufgewachsen in Leer/Ostfriesland. Nach dem Besuch der Volks- und Handelsschule absolvierte er eine Lehre als Steuergehilfe bei einem Leeraner Steuerberater. Während der Lehrzeit besuchte er die Abendoberschule, die er mit dem Abitur 1971 abschloss. Im Anschluss an eine zweijährige Wehrdienstzeit begann er 1973 mit dem Jura-Studium in Münster in Westfalen.
Das erste Staatsexamen legte er 1978 in Hamm/Westfalen ab, das zweite nach einer 2 - jährigen Referendarausbildung in Aurich und Oldenburg vor dem Justizprüfungsamt in Hannover. Am 11. Mai 1981 ließ er sich gemeinsam mit einem Kollegen als selbständiger Anwalt in Emden nieder. Im Juni 1984 wurde er zum Notar bestellt , ist seit 1989 zudem Fachanwalt für Arbeitsrecht und seit 2015 Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht.
Rechtsanwalt und Notar Günter Schmaler war in der Zeit von 1989 bis 1999 Vorsitzender des Emder Anwalt- und Notarvereins, ebenso lange im Vorstand des Niedersächsischen Anwalt- und Notarverbandes und ist von 1997 bis 2009 im Vorstand des Deutschen Anwaltvereins, mit Sitz in Berlin, tätig gewesen. Im März 2004 haben die Emder Anwälte und Notare ihn übergangsweise für 2 Jahre wieder zu ihrem Vereinsvorsitzenden gewählt.
Er war von 1998 bis 2009 Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Anwaltsnotariat im Deutschen Anwaltverein sowie des Gesetzgebungsausschusses Anwaltsnotariat im Deutschen Anwaltverein, diesen Vorsitz hat er bis heute inne. Seit 1989 gehört er zudem dem Fachausschuss Arbeitsrecht der niedersächsischen Rechtsanwaltskammern an, der die Entscheidungen der Rechtsanwaltskammern über die Gestattung zum Führen der Fachanwaltsbezeichnung "Fachanwalt für Arbeitsrecht" vorbereitet.
Rechtsanwalt und Notar Schmaler ist hauptsächlich tätig im Arbeits- und Sozialrecht, im Gesellschaftsrecht, im Verkehrsrecht, im Mietrecht, Versicherungsrecht sowie im Vereins- und Sportrecht.
Zudem begleitet er Privatinsolvenzen bis zur Restschuldbefreiung. Daneben steht seine Tätigkeit als beurkundender Notar im Grundstücks- und Gesellschaftsrecht, Erb- und Familienrecht.
Rechtsanwalt Schmaler ist auch bei Radio Ostfriesland regelmäßig im Radio innerhalb der Sendung „Die Kanzlei – ostfriesische Anwälte beraten“ mit der Besprechung aktueller Gerichtsurteile zu hören.
Emden, im Oktober 2011
Recht im Radio
Recht im Radio
Bei Radio Ostfriesland auf 94,0 MHz von und mit Rechtsanwalt und Notar Günter Schmaler, Emden, zu empfangen von Papenburg bis Norderney und von Emden bis Westerstede. Die passenden Antennen- und Kabelfrequenzen gibt es bei www.radio-ostfriesland.com.
Radio Ostfriesland ist jetzt auch im Internet zu empfangen. Infos hierzu ebenfalls bei www.radio-ostfriesland.com.
Ihr Anwalt macht Radio. Alle 3 Wochen mittwochs im Rahmen der Sendung "Die Kanzlei - ostfriesische Anwälte beraten" von 17:05 Uhr bis 18:00 Uhr, live bei Radio Ostfriesland. Schalten Sie ein, Anrufe sind direkt in die laufende Sendung unter 0 49 21 - 91 55 76 (Studio Emden) möglich.
Die Sendung ist natürlich mit viel Musik garniert.
- Recht so ! Die nächsten Termine sind der 25. Juni 2014 und der 23. Juli 2014, jeweils ab 17:00 Uhr



