Tipp des Monats
Weg zum Supermarkt ist im Home-Office nicht unfallversichert
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April 2024
Würzburg/Berlin (DAV). Wege zur Nahrungsaufnahme im Home-Office fallen nicht unter den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Über eine entsprechende Entscheidung des Sozialgerichts Würzburg vom 27. März 2023 (AZ: S 5 U 6/23) informiert das Rechtsportal „anwaltauskunft.de“. |
Urteile
Facebook-Scraping – Wieder kein Schadensersatz
Regensburg/Berlin (DAV). Bei Scraping erhalten Facebook-Nutzer aufgrund von Datenschutzverstößen keinen Schadensersatz. Die Deutsche Anwaltauskunft des Deutschen Anwaltvereins (DAV) informiert über eine Entscheidung des Landgerichts Regensburg vom 11. Mai 2023 (AZ: 72 O 731/22 KOIN).
Der Kläger forderte Schadensersatz von Meta, dem Facebook-Konzern, aufgrund der Veröffentlichung seiner Daten im Darknet. Diese Daten wurden von Unbekannten über eine Sicherheitslücke bei Facebook gesammelt. Der Kläger argumentierte, dass Facebook unzureichende Sicherheitsmaßnahmen getroffen habe, um dies zu verhindern.
Das Landgericht Regensburg sah keine Grundlage für einen Schadensersatzanspruch. Insbesondere stellte das Gericht fest, dass ein Verstoß gegen Artikel 25 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) keinen Anspruch auf Schadensersatz begründet. Zudem war die Klage in Bezug auf das Fehlen eines konkreten Schadens unbegründet. Die Klage wurde daher abgewiesen.
Informationen und eine Anwaltssuche: www.anwaltauskunft.de
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Betrunken auf einem E-Scooter: Entzug des Führerscheins?
Dortmund/in Berlin (DAV). Wer im Straßenverkehr betrunken erwischt wird, riskiert seinen Führerschein. Dies gilt auch, wenn man auf einem E-Scooter unterwegs ist. Im Einzelfall kann das Gericht vom Entzug des Führerscheins absehen. Etwa, wenn die Trunkenheitsfahrt nachts in einer Fußgängerzone war. Die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) informiert über eine Entscheidung des Amtsgerichts Dortmund vom 21. Januar 2020 (AZ: 729 Ds – 060 Js 513/19-349/19).
Der Täter war nachts um 0:30 Uhr in der Dortmunder Innenstadt mit Freunden auf E-Scootern unterwegs. Sie fuhren durch eine leere Fußgängerzone, als die Polizei eine Alkoholkontrolle durchführte. Bei dem Täter wurden 1,4 Promille festgestellt.
Der Betroffene gestand die Trunkenheitsfahrt und zeigte sich einsichtig. Er hatte keinerlei Ausfallerscheinungen und schilderte nachvollziehbar, dass zu der Zeit keinerlei Verkehr in der Fußgängerzone herrschte – bis auf das Polizeiauto.
Das Gericht verurteilte den jungen Mann wegen Alkohol im Straßenverkehr zu 25 Tagessätzen zu je 35 Euro. Den mit einer Trunkenheitsfahrt üblicherweise einhergehenden Führerscheinentzug ordnete das Gericht nicht an. Dabei berücksichtige das Gericht das Geständnis und seine Einsichtigkeit sowie die nahezu ausgeschlossene Gefahr für Dritte. Die Fahrt habe keinen denkbaren Einfluss auf den fließenden Straßenverkehr gehabt und somit keine Gefahr für andere dargestellt. Gerade weil der Täter keine Ausfallerscheinungen zeigte, sei auch keine abstrakte Gefährdung erkennbar. Da der Führerschein nicht entzogen wurde, musste ein Regelfahrverbot von vier Monaten festgelegt werden.
Information: www.verkehrsrecht.de
Bewertungsportal muß gelöschte Arztbewertung nicht wieder Online stellen
München/Berlin (DAV). Ein Arzt kann nicht ohne weiteres verlangen, dass ein Bewertungsportal eine gelöschte positive Bewertung wieder veröffentlicht. Es muss konkrete Anhaltspunkte dafür geben, dass die Löschung willkürlich erfolgt ist. Das berichtet die Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) und verweist auf eine Entscheidung des Oberlandesgerichts München vom 27. Februar 2020 (AZ: 29 U 2584/19).
Der Zahnarzt war bei dem Arzt-Bewertungsportal jameda verzeichnet und dort auch „Premiumkunde“. Am 10. Januar 2018 kündigte der Arzt sein „Premiumpaket Gold“ zum Ende des Jahres. In den folgenden acht Tagen löschte das Portal zehn zu Gunsten des Mediziners abgegebene Bewertungen. Der Betreiber tat dies, ohne seinen Kunden zu informieren oder zu begründen warum. Bis sie gelöscht wurden, hatten sich die Bewertungen bis zu zwei Jahre unbeanstandet im Bewertungsportal befunden. Der Zahnarzt forderte den Betreiber auf, die zehn gelöschten Beiträge wieder zu veröffentlichen. Seine Aufforderung und anschließende Klage blieben jedoch ohne Erfolg.
Der Betreiber des Portals bestritt, dass er die Bewertungen als Reaktion auf die Kündigung gelöscht habe. Die Prüfung, die zur Löschung geführt hatte, sei bereits vorher eingeleitet worden. Er erläuterte, ein Team von 20 Mitarbeitern überprüfe mit Hilfe eines Algorithmus regelmäßig alle Bewertungen. Es gehe darum, herauszufinden, ob eine Bewertung valide sei, also einen tatsächlichen Behandlungskontakt wiedergebe und inhaltlich unbeeinflusst sei. Die einzelnen Kriterien, nach denen der Prüfalgorithmus arbeite, unterlägen allerdings dem Geschäftsgeheimnis. Würde das Unternehmen sie offenlegen, führte das zwangsläufig dazu, dass Ärzte oder Agenturen ihr Vorgehen anpassen würden, um den Prüfalgorithmus zu umgehen.
Das sah das Gericht ähnlich. jameda sei nicht verpflichtet, offenzulegen, wie der von ihr eingesetzte Algorithmus funktioniere. Mehr als diese allgemeinen Ausführungen hätte das Portal nur dann machen müssen, wenn der Arzt konkrete Anhaltspunkte hätte nennen können, dass die Bewertungen aus willkürlichen, sachfremden Gründen gelöscht worden seien. Solche Anhaltspunkte bestünden aber nicht.
Informationen: www.dav-medizinrecht.de
Schon bei fünf Punkten in Flensburg eine MPU?
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Koblenz/Berlin (DAV). Die Gesetzeslage bei einer MPU ist kompliziert: Man kann sich gegen die Anordnung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung nicht wehren. Ob sie rechtmäßig war, kann erst dann überprüft werden, wenn man die MPU verweigert hat. Die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hat schon mehrfach Rechtsmittel gegen die Anordnung der MPU gefordert. Dass eine Anordnung rechtswidrig sein kann, zeigt nun wieder ein neuer Fall, auf den die DAV-Verkehrsrechtsanwälte hinweisen. |



