Tipp des Monats
Weg zum Supermarkt ist im Home-Office nicht unfallversichert
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April 2024
Würzburg/Berlin (DAV). Wege zur Nahrungsaufnahme im Home-Office fallen nicht unter den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Über eine entsprechende Entscheidung des Sozialgerichts Würzburg vom 27. März 2023 (AZ: S 5 U 6/23) informiert das Rechtsportal „anwaltauskunft.de“. |
Urteile
Facebook-Scraping – Wieder kein Schadensersatz
Regensburg/Berlin (DAV). Bei Scraping erhalten Facebook-Nutzer aufgrund von Datenschutzverstößen keinen Schadensersatz. Die Deutsche Anwaltauskunft des Deutschen Anwaltvereins (DAV) informiert über eine Entscheidung des Landgerichts Regensburg vom 11. Mai 2023 (AZ: 72 O 731/22 KOIN).
Der Kläger forderte Schadensersatz von Meta, dem Facebook-Konzern, aufgrund der Veröffentlichung seiner Daten im Darknet. Diese Daten wurden von Unbekannten über eine Sicherheitslücke bei Facebook gesammelt. Der Kläger argumentierte, dass Facebook unzureichende Sicherheitsmaßnahmen getroffen habe, um dies zu verhindern.
Das Landgericht Regensburg sah keine Grundlage für einen Schadensersatzanspruch. Insbesondere stellte das Gericht fest, dass ein Verstoß gegen Artikel 25 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) keinen Anspruch auf Schadensersatz begründet. Zudem war die Klage in Bezug auf das Fehlen eines konkreten Schadens unbegründet. Die Klage wurde daher abgewiesen.
Informationen und eine Anwaltssuche: www.anwaltauskunft.de
Werbung per Post weiterhin zulässig – Datenschutz muss aber beachtet werden
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Stuttgart/Berlin (DAV). Werbeschreiben an Personen im Wege des Lettershop-Verfahrens müssen hingenommen werden. Die Firmen haben ein berechtigtes Interesse, Verbraucher:innen mit direkt an sie gerichteter Werbung zu kontaktieren. Dies entschied das Landgericht Stuttgart am 25. Februar 2022 (AZ: 17 O 807/21), wie das Rechtsportal anwaltauskunft.de mitteilt. Damit wurde die datenschutzrechtliche Zulässigkeit von postalischen Werbeschreiben bekräftigt. |
Erhöhung des Regelsatzes bei Handyverstoß: Verdoppelung bei aggressiven Verhalten
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Ellwangen/Berlin (DAV). Ein Handyverstoß im Straßenverkehr, kombiniert mit aggressivem und respektlosem Verhalten gegenüber der Polizei, kann zu einer Verdoppelung des regulären Bußgeldes führen. Dies entscheid das Amtsgericht Ellwangen am 14. April 2023 (AZ: 7 OWi 36 Js 5096/23), wie die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mitteilt. |



