Tipp des Monats
Weg zum Supermarkt ist im Home-Office nicht unfallversichert
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April 2024
Würzburg/Berlin (DAV). Wege zur Nahrungsaufnahme im Home-Office fallen nicht unter den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Über eine entsprechende Entscheidung des Sozialgerichts Würzburg vom 27. März 2023 (AZ: S 5 U 6/23) informiert das Rechtsportal „anwaltauskunft.de“. |
Urteile
Keine Vollwaisenrente bei Tod der Pflegeeltern
Essen/Berlin (DAV). Solange noch die leiblichen Eltern leben, hat ein Pflegekind nach dem Tod der Pflegeeltern keinen Anspruch auf Vollwaisenrente. Auch dann nicht, wenn es bereits Halbwaisenrente nach dem Tod eines Pflegeelternteils erhalten hat. Nur wenn kein (theoretischer) Anspruch gegen unterhaltsverpflichtete Elternteile mehr besteht, kann Vollwaisenrente verlangt werden. Dies entschied das Landessozialgericht NRW (LSG) im Urteil vom 14.06.2022 entschieden (L 14 R 693/20), wie das Rechtsportal „anwaltauskunft.de“ informiert.
Der Kläger kam nach der Geburt zu Pflegeeltern. Seine leiblichen Eltern leben noch. Nach dem Tod des Pflegevaters gewährte ihm der Rentenversicherungsträger eine Halbwaisenrente. Nachdem die Pflegemutter starb, beantragte er eine Vollwaisenrente. Gegen den ablehnenden Bescheid klagte der Mann.
Das Landessozialgericht wies die Klage ab. Der Kläger habe keinen Anspruch auf Vollwaisenrente. Nur wer keinen Elternteil mehr habe, der - ungeachtet der wirtschaftlichen Verhältnisse - unterhaltspflichtig sei, könne Vollwaisenrente beanspruchen. In diesem Sinne sei der Kläger keine Vollwaise, schließlich würden seine - dem Grunde nach unterhaltspflichtigen - leiblichen Eltern noch leben. Es entspreche erkennbar nicht dem gesetzgeberischen Willen, dass Pflegekinder nach Versterben beider Pflegeelternteile sowohl ein Anspruch auf Vollwaisenrente als auch grundsätzlich ein Unterhaltsanspruch gegen die leiblichen Eltern zustünden. Damit wären sie im Gegensatz zu Kindern, die bei ihren Eltern leben, doppelt abgesichert.
Informationen und eine Anwaltssuche: www.anwaltauskunft.de
Das Rechtsportal anwaltauskunft.de ist eine Leistung des Deutschen Anwaltvereins (DAV).
Auch Eigenleistung ist Geld wert - BGH-Entscheidung: Gebäudeversicherer muss Eigenleistung als geldwerte Leistung anerkennen
Berlin. Wenn ein Hauseigentümer beim Wiederaufbau seines abgebrannten Gebäudes selber Hand anlegt und Teile der Bauarbeiten in Eigenleistung erbringt, darf der Gebäudeversicherer nicht die Versicherungsleistung kürzen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in einem aktuellen Urteil entschieden. (AZ: IV ZR 148/10, Urteil vom 20. Juli 2011).
Balkonreparatur nicht von Eigentümergemeinschaft zu tragen
Oldenburg/Berlin. Die Kosten für eine Reparatur am Gemeinschaftseigentum können unter Umständen einem einzelnen Wohnungseigentümer aufgebürdet werden, wenn dieser das alleinige Nutzungsrecht an diesem Teil des Gemeinschaftseigentums hat. Das gilt auch dann, wenn die Reparatur im Rahmen der laufenden Verwaltung abzusehen war. Dies ergeht aus einem Urteil des Amtsgerichts Oldenburg vom 19. Februar 2008 (AZ: 10 C 10016/07).
Dachboden als Hobbyraum nutzbar
Düsseldorf/Berlin. Wurde in einem Gebäude mit mehreren Wohnungseigentümern einem Eigentümer die „ausschließliche Nutzung des Dachbodens“ zugewiesen, so darf er diesen auch gelegentlich zu Wohnzwecken nutzen oder als Hobbyraum. Der Nutzer kann dort auch eine Toilette und ein Waschbecken installieren. Dies geht aus einem Beschluss des Oberlandesgerichts (OLG) Düsseldorf vom 19. Dezember 2007 (AZ: I-3 WX 98/07) hervor, wie die Deutsche Anwaltauskunft mitteilt.
Eigenmächtiger Einbau von Isolierglasfenstern - Eigentümergemeinschaft muss nicht für Folgekosten aufkommen
Düsseldorf/Berlin. Baut ein Wohnungseigentümer in seiner Wohnung eigenmächtig Isolierglasfenster ein und treten als Folge Feuchtigkeitsschäden auf, muss er die Kosten selber tragen. Er hat keinen Anspruch darauf, dass die Eigentümergemeinschaft einer verbesserten Wärmedämmung der Fassade zustimmt und die Kosten dieser Abhilfemaßnahme mitträgt. Dies ergeht aus einem Beschluss des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 22. Oktober 2007 (AZ: 3 Wx 54/07).



