Tipp des Monats
Weg zum Supermarkt ist im Home-Office nicht unfallversichert
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April 2024
Würzburg/Berlin (DAV). Wege zur Nahrungsaufnahme im Home-Office fallen nicht unter den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Über eine entsprechende Entscheidung des Sozialgerichts Würzburg vom 27. März 2023 (AZ: S 5 U 6/23) informiert das Rechtsportal „anwaltauskunft.de“. |
Urteile
Verkehrsrechtsticker der Deutschen Anwaltauskunft
I. Unfall beim Überholen: "Unklare Verkehrslage" unklar
Beim Überholen einer Fahrzeugkolonne, die sich hinter einem langsam fahrenden Fahrzeug gebildet hat, muss der Überholende auch ohne Anzeichen damit rechnen, dass vor ihm fahrende Fahrzeuge zum Überholen ausscheren. Wegen dieser unklaren Verkehrssituation muss er durch hupen oder Lichtzeichen sicherstellen, dass die vorausfahrenden Fahrzeugführer seine Überholabsicht sicher und rechtzeitig bemerken, entschied das Oberlandesgericht Karlsruhe (AZ: IX U 195/00 vom 26. Juli 2001).
Vorsicht beim Überlassen der Handys an die Kinder
Berlin. Wenn man seinen minderjährigen Kindern sein Handy überlässt, muss man gegebenenfalls auch für die Kosten gerade stehen. In dem vom Amtsgericht Mitte in Berlin entschiedenen Fall musste der Vater für das von seiner Tochter bestellte Klingeltonabo zahlen, unter Hinweis auf das Urteil vom 7. August 2009 (AZ: 15 C 422/08).
Autokauf: Vor Rücktritt erst Nachbesserung
Bielefeld/Berlin (DAV). Wer einen Gebrauchtwagen kauft, muss dem Verkäufer bei einem Mangel erst die Möglichkeit der Nachbesserung einräumen. Will der Käufer schon zwei Tage nach dem Kauf von dem Gebrauchtwagenkauf zurücktreten, gibt er die Möglichkeit der Nacherfüllung (Reparatur) nicht. Er kann daher die Rückabwicklung des Kaufvertrages nicht verlangen. Die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltverein (DAV) informiert über eine Entscheidung des Landgerichts Bielefeld vom 24. September 2020 (AZ: 23 S 111/20).
Nach dem Autokauf wollte der Käufer den Kauf schon nach zwei Tagen rückabwickeln. Vorher hatte er den Verkäufer lediglich dazu aufgefordert, zu erklären, ob er eine Reparatur vornehmen würde.
Ein Anspruch auf Rückabwicklung des Kaufvertrages hatte der Kläger nicht, urteilte das Landgericht. Da er bereits zwei Tage nach dem Kauf des Fahrzeugs von dem Verkäufer die Rückabwicklung des Kaufvertrages gefordert hatte, habe er eine Reparatur grundsätzlich abgelehnt. Er hätte aber vorher den Verkäufer auffordern müssen, eine Reparatur anzubieten und durchzuführen. Da dies nicht erfolgt sei, könne er auch von dem Kaufvertrag nicht zurücktreten.
Gerade beim Gebrauchtwagenkauf ist es bei einem Mangel wichtig, dem Verkäufer die Möglichkeit zu geben, nachzubessern beziehungsweise zu reparieren, so die DAV-Verkehrsrechtsanwälte. Nur bei einem verschwiegenen Mangel oder dem Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft, könnte ein sofortiger Rücktritt in Betracht kommen. Ebenfalls, wenn etwas Wichtiges arglistig verschwiegen wurde, zum Beispiel dass das Fahrzeug einen Unfall hatte, obwohl man auf Unfallfreiheit bestand.
Information: www.verkehrsrecht.de



