Tipp des Monats
Weg zum Supermarkt ist im Home-Office nicht unfallversichert
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April 2024
Würzburg/Berlin (DAV). Wege zur Nahrungsaufnahme im Home-Office fallen nicht unter den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Über eine entsprechende Entscheidung des Sozialgerichts Würzburg vom 27. März 2023 (AZ: S 5 U 6/23) informiert das Rechtsportal „anwaltauskunft.de“. |
Urteile
Verkehrsrechtsticker der Deutschen Anwaltauskunft
I. Unfall beim Überholen: "Unklare Verkehrslage" unklar
Beim Überholen einer Fahrzeugkolonne, die sich hinter einem langsam fahrenden Fahrzeug gebildet hat, muss der Überholende auch ohne Anzeichen damit rechnen, dass vor ihm fahrende Fahrzeuge zum Überholen ausscheren. Wegen dieser unklaren Verkehrssituation muss er durch hupen oder Lichtzeichen sicherstellen, dass die vorausfahrenden Fahrzeugführer seine Überholabsicht sicher und rechtzeitig bemerken, entschied das Oberlandesgericht Karlsruhe (AZ: IX U 195/00 vom 26. Juli 2001).
Präsentation im Internet ist nicht gleich Angebot
München/Berlin. Auf im Internet offerierte Ware besteht kein Anspruch auf Lieferung. Eine Bestellung ist für den Verkäufer nicht bindend, erst mit entsprechender Bestätigung oder Lieferung wird der Kaufvertrag wirksam. Das Amtsgericht München wies daher am 4. Februar 2010 (AZ: 281 C 27753/09) die Klage eines Mannes gegen eine Internetverkäuferin ab.
Rechtstipps für E-Mail-Werbung made in Germany
Berlin. Bei Werbung via e-mail gelten in Deutschland enge Grenzen. Newsletter und Webebotschaften sind beispielsweise dann erlaubt, wenn der Kunde sein Einverständnis gegeben hat. Allerdings ändern sich die Bedingungen nicht dadurch, dass ausländische Versender sich nicht an deutsche Gesetze halten.
Restwert muss nicht über Online-Börse ermittelt werden - Gutachter muss nur Möglichkeiten des Geschädigten prüfen -
Berlin. Ein Gutachter ist nicht verpflichtet, nach einem Unfall den Restwert des Fahrzeuges über sogenannte Online-Börsen zu ermitteln, wenn dem Geschädigten selbst ein solcher Online-Verkauf nicht zuzumuten ist. Dies geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Celle vom 23. Mai 2006 (AZ - 16 U 123/05) hervor.
Schreibfehler im ebay-Angebot ermöglicht Anfechtung des Kaufvertrages
Berlin. Mit dem Abschluss einer Onlineauktion kommt ein wirksamer Kaufvertrag zustande. Dieser kann jedoch angefochten werden, wenn durch einen Tippfehler der Startpreis zu niedrig angesetzt wurde. So entschied das Oberlandesgericht Oldenburg am 27. September 2006 (AZ. – 4 U 25/06).



