Tipp des Monats
Weg zum Supermarkt ist im Home-Office nicht unfallversichert
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April 2024
Würzburg/Berlin (DAV). Wege zur Nahrungsaufnahme im Home-Office fallen nicht unter den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Über eine entsprechende Entscheidung des Sozialgerichts Würzburg vom 27. März 2023 (AZ: S 5 U 6/23) informiert das Rechtsportal „anwaltauskunft.de“. |
Urteile
Erhöhte Sorgfaltspflicht im Kreisverkehr
Berlin. Will ein Autofahrer einen Kreisel verlassen, muss er sich ganz rechts einordnen. Andernfalls verletzt er die besonderen Sorgfaltspflichten, die im Kreisverkehr gelten. Kommt es zu einem Unfall, haftet er allein. Dies geht aus einem Beschluss des Kammergerichts vom 27. August 2007 (AZ: 12 U 141/07).
Read more...Firmen schützen mobile Daten zu wenig
Berlin. Viele Unternehmen legen zu wenig Wert auf die Sicherheit von Daten, die auf Notebooks und Smartphones gespeichert werden. Die immer größeren Speicherkapazitäten der Geräte haben zur Folge, dass viele Beschäftigte umfassende Firmendatenbestände bei sich tragen. Durch automatische Synchronisationsverfahren ist meistens gewährleistet, dass die mobilen Daten auf dem tagesaktuellen Stand sind. Woran selten gedacht wird: Geht der Notebook oder Smartphone verloren oder wird gestohlen, fallen die Informationen in unbefugte Hände.
Garantie bei Internetkauf von Privat
Celle/Berlin. Wer in einer Internetauktion erfolgreich mitbietet und den Zuschlag erhält, muss bei möglichen Reklamationen genau schauen. Ein privater Verkäufer kann eine Garantie mit entsprechenden Hinweisen weitgehend ausschließen. Ein gewerblicher Händler dagegen muss für die Qualität seiner Ware gerade stehen. Der Abschluss des Kaufvertrages über das Internet ändert hieran nichts. Dies ergibt sich aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Celle vom 8. April 2009 (AZ: 3 U 251/08), wie die Deutsche Anwaltauskunft mitteilt.
Gefahren bei eBay für private Verkäufer
Berlin. Verbraucher, die mehrfach privat Artikel über eBay verkaufen, laufen Gefahr, als Unternehmer eingestuft zu werden – mit allen rechtlichen Folgen.
Hartplatzhelden gewinnen vor Gericht
Berlin. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in der lange erwarteten „Hartplatzhelden-Sache“ entschieden, dass dem Württembergischen Fußballverband kein alleiniges Verwertungsrecht von Aufnahmen bei den Spielen zusteht (BGH, 28. Oktober 2010, - I ZR 60/09). Dies hatten die Vorinstanzen noch so entschieden. Der Fußballverband muss es damit hinnehmen, wenn kurze Filmausschnitte von Amateurfußballspielen seinen Mitgliedern im Internet öffentlich zugänglich gemacht werden.



