Tipp des Monats
Weg zum Supermarkt ist im Home-Office nicht unfallversichert
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April 2024
Würzburg/Berlin (DAV). Wege zur Nahrungsaufnahme im Home-Office fallen nicht unter den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Über eine entsprechende Entscheidung des Sozialgerichts Würzburg vom 27. März 2023 (AZ: S 5 U 6/23) informiert das Rechtsportal „anwaltauskunft.de“. |
Urteile
Verkehrsrechtsticker der Deutschen Anwaltauskunft
I. Unfall beim Überholen: "Unklare Verkehrslage" unklar
Beim Überholen einer Fahrzeugkolonne, die sich hinter einem langsam fahrenden Fahrzeug gebildet hat, muss der Überholende auch ohne Anzeichen damit rechnen, dass vor ihm fahrende Fahrzeuge zum Überholen ausscheren. Wegen dieser unklaren Verkehrssituation muss er durch hupen oder Lichtzeichen sicherstellen, dass die vorausfahrenden Fahrzeugführer seine Überholabsicht sicher und rechtzeitig bemerken, entschied das Oberlandesgericht Karlsruhe (AZ: IX U 195/00 vom 26. Juli 2001).
Illegale Musikdateien: Keine Überwachungspflicht für Internetanschlussinhaber
Frankfurt am Main/Berlin. Der Inhaber eines Internetanschlusses ist nicht ohne weiteres verpflichtet, seine nahen Familienangehörigen bei der Nutzung des Anschlusses zu kontrollieren. Diese Pflicht hat er nur, wenn er konkrete Anhaltspunkte dafür hat, dass der Anschluss zur Rechtsverletzung missbraucht werden könnte. Damit muss der Anschlussinhaber nicht für illegal im Internet zur Verfügung gestellte Musikdateien gerade stehen. Dies ergeht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 20. Dezember 2007 (AZ: 11 W 58/07).
Irrtum bei eBay-Verkaufsoptionen: Anfechtung des Kaufvertrages möglich
Berlin. Bei eBay kann der Verkäufer seine Ware nicht nur versteigern, sondern auch mithilfe der „Sofort-Kaufen-Option“ zu einem Festpreis verkaufen. Verwechselt er aus Versehen die beiden Optionen und teilt dem Käufer diesen Fehler unmittelbar nach dem Kauf mit, hat er den Kaufvertrag rechtswirksam angefochten. Das geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Bremen (AZ: 9 C 142/07) vom 25. Mai 2007 hervor.
Mobile.de: Auf das Einstellungsdatum kommt es an
München/ Berlin. Beim Verkauf von Sachen im Internet mit bestimmten Fristen ist das Einstelldatum des Angebots entscheidend. So entschied das Amtsgericht (AG) München am 10. September 2010 (AZ: 271 C 20092/10), wie die Deutsche Anwaltauskunft mitteilt.
Onlinehändler müssen ihre Impressumspflicht beachten
Hamm/Berlin. Onlinehändler müssen darauf achten, ihre Pflichtangaben im Impressum komplett anzugeben. Fehlen Angaben, wie beispielsweise die Umsatzsteueridentifikations- oder die Handelsregisternummer, ist dies stets wettbewerbsrelevant und in keinem Fall ein Bagatellverstoß. Bei Fehlen dieser Angaben können Onlinehändler erfolgreich abgemahnt werden, Die geht aus ein Urteil des Oberlandesgerichts Hamm vom 2. April 2009 (AZ: 4 U 213/08) hervor.



