Tipp des Monats
Weg zum Supermarkt ist im Home-Office nicht unfallversichert
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April 2024
Würzburg/Berlin (DAV). Wege zur Nahrungsaufnahme im Home-Office fallen nicht unter den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Über eine entsprechende Entscheidung des Sozialgerichts Würzburg vom 27. März 2023 (AZ: S 5 U 6/23) informiert das Rechtsportal „anwaltauskunft.de“. |
Urteile
Mit Socken in Haft – Verurteilung wegen Anbietens von Hehlerware
München/Berlin (DAV). Wer als Hehler versucht geklaute Ware weiterzuverkaufen, macht sich strafbar. Zwei Männer sind wegen gemeinschaftlicher Hehlerei zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten ohne Bewährung bzw. zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 30 Euro verurteilt worden. Die höhere Verurteilung folgte dem Umstand, dass einer der Täter schon vorbestraft und auf Bewährung war. Das Rechtsportal anwaltauskunft.de informiert über eine Entscheidung des Amtsgerichts München vom 18. Februar 2021 (AZ: 825 Ds 251 Js 190792/20).
Die Angeklagten, ein 32jähriger Lagerist und ein 27jähriger Küchenhelfer aus Polen, kauften von einem Unbekannten für 50 Euro eine Tüte mit 72 Paar Markensocken (Verkaufswert 720,08 Euro). Sie wurden erwischt, als sie diese für 10 Euro das Paar weiterverkaufen wollten. Die Täter wussten, dass es geklaute Ware war, und boten die Socken zwei augenscheinlich interessierten Männern an. Man müsse aber in einen Hinterhof gehen, da die Socken „Zapzarap“ seien.
Allerdings waren die beiden Herren Streifenbeamte in Zivil und nahmen die Täter fest. Während der Jüngere nun angab kein Deutsch zu verstehen, räumte der Ältere das Geschehen ein. Der Haftrichter erließ gegen beide Angeklagte Haftbefehl, sie befanden sich bis zur Hauptverhandlung in Untersuchungshaft.
Dem Geständnis des älteren Angeklagten schloss sich der jüngere Angeklagte schließlich an.
Die Strafrichterin wertete zugunsten beider Angeklagter vor allem deren Geständnis und den Umstand, dass die Ware an das Kaufhaus zurückgegeben werden konnte. Außerdem, dass der Jüngere nicht vorbestraft war. Daher die Geldstrafe für ihn.
Zu Lasten des älteren Angeklagten wirkten sich dessen neun Vorstrafen aus, auch saß er bereits in Haft. Daher sei dessen Sozialprognose nicht günstig, so die Richterin. Zwar sei zu berücksichtigen, dass der Angeklagte geständig war. Sie berücksichtigte aber die Vielzahl an Vorstrafen. Diese beging er innerhalb eines kurzen Zeitraumes, obwohl er erst seit zwei Jahren in Deutschland lebte. „Somit kann festgestellt werden, dass der Angeklagte seit seiner Einreise nach Deutschland ohne Unterbrechung Straftaten begangen hat,“ so das Gericht. Zum Zeitpunkt der Tat war er auch auf, wenn auch nicht einschlägiger, Bewährung. Es war aber bereits die zweite Straftat in der Bewährung. Zuletzt wurde er wegen Diebstahls nämlich zu einer hohen Geldstrafe verurteilt. Wegen der hohen Wiederholungsgefahr müsse der Angeklagte in Haft. Er gehe auch keiner geregelten Arbeit nach und habe auch keine sozial gefestigten Verhältnisse in Deutschland.
Informationen und eine Anwaltssuche: www.anwaltauskunft.de
Auch unter Betreuung stehende Personen können eine Erbschaft ausschlagen
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Kann auf Erbquoten im Erbschein verzichtet werden, obwohl der Erblasser diese genau festgelegt hat?
Celle/Berlin (DAV). Vor allem wenn Personen ihre einzelnen Nachlassgegenstände auf ihre Erben verteilen, kann es aufwendig sein, die Erbquoten festzustellen. Hierzu müssen die Werte der zugewendeten Gegenstände ins Verhältnis zum Wert des Gesamtnachlasses gesetzt werden. Daher erlaubt das Gesetz die Erteilung eines Erbscheins, der nur die Erben ohne Angabe einer Erbquote nennt. Doch kann man von dieser Möglichkeit auch Gebrauch machen, wenn die Quoten in der Verfügung von Todes wegen genau bestimmt sind? Die Arbeitsgemeinschaft Erbrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) berichtet über eine Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Celle in seinem Beschluss vom 23. Oktober 2023 (6 W 116/23).
Ein Mann setzt in einem notariellen Testament zehn Personen zu genau angegebenen Quoten zu seinen Erben ein. Zudem ordnet er Testamentsvollstreckung an. Der Testamentsvollstrecker, der eine ordnungsgemäße Aufteilung des Nachlasses unter den zehn Erben Sorge tragen soll, beantragt beim Nachlassgericht einen Erbschein, der die zehn Personen quotenlos als Erben des Mannes ausweist. Das Amtsgericht weist den Antrag zurück.
Zu Recht, beschließt das Gericht. Das Gesetz bestimmt zwar, dass die Angabe der Erbteile im Erbschein nicht erforderlich ist, wenn alle Antragsteller auf Aufnahme der Erbquoten in den Erbschein verzichten. Dabei handelt sich allerdings um eine Ausnahmevorschrift, deren Sinn darin besteht, die Erteilung eines Erbscheins zu vereinfachen, wenn die Bestimmung der Erbquoten mit hohem Aufwand verbunden ist. Diesem Zweck entsprechend gilt die Ausnahme also gerade nicht, wenn der Erblasser die Erbquoten eindeutig festgelegt hat und diese ohne weiteres in den Erbscheinsantrag übernommen werden können. Ein Verzicht auf die Angabe der Erbquoten ist in einem solchen Fall nicht gerechtfertigt.
Informationen: www.dav-erbrecht.de
Wann kann ein Zwangsgeld wegen Unvollständigkeit eines Nachlassverzeichnisses festgesetzt werden?
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Frankfurt/Berlin (DAV). Das Gesetz gibt dem Pflichtteilsberechtigen einen Anspruch auf Auskunft über den Nachlass durch Aufnahme eines notariellen Nachlassverzeichnisses, um den Nachlasswert und damit den Pflichtteilsanspruch zu ermitteln. Dabei kann der Pflichtteilberechtigte verlangen, dass er bei der Aufnahme des Verzeichnisses zugegeben ist. Kommt der Erbe seinen Pflichten nicht nach, so kann der Pflichtteilsberechtigte seine Rechte durchsetzen, in dem er bei Gericht ein Zwangsgeld gegen den Erben festsetzen lässt. Hierzu braucht es aber einen entsprechenden Titel. Darüber entscheidet das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt in seinem Beschluss vom 6. Oktober 2023 (14 W 41/23). Die Arbeitsgemeinschaft Erbrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) berichtet. |
Befugnis eines Testamentsvollstreckers mit sich selbst kontrahieren zu dürfen, gehört ins Testamentsvollstreckerzeugnis
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