Tipp des Monats
Weg zum Supermarkt ist im Home-Office nicht unfallversichert
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April 2024
Würzburg/Berlin (DAV). Wege zur Nahrungsaufnahme im Home-Office fallen nicht unter den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Über eine entsprechende Entscheidung des Sozialgerichts Würzburg vom 27. März 2023 (AZ: S 5 U 6/23) informiert das Rechtsportal „anwaltauskunft.de“. |
Urteile
Verkehrsrechtsticker der Deutschen Anwaltauskunft
I. Unfall beim Überholen: "Unklare Verkehrslage" unklar
Beim Überholen einer Fahrzeugkolonne, die sich hinter einem langsam fahrenden Fahrzeug gebildet hat, muss der Überholende auch ohne Anzeichen damit rechnen, dass vor ihm fahrende Fahrzeuge zum Überholen ausscheren. Wegen dieser unklaren Verkehrssituation muss er durch hupen oder Lichtzeichen sicherstellen, dass die vorausfahrenden Fahrzeugführer seine Überholabsicht sicher und rechtzeitig bemerken, entschied das Oberlandesgericht Karlsruhe (AZ: IX U 195/00 vom 26. Juli 2001).
Untersuchungshäftling hat kein Recht auf Fernsehgerät mit Flachbildschirm
Hamm/Berlin. Eine Justizvollzugsanstalt kann es einem Untersuchungsgefangenen verweigern, einen von seiner Mutter mitgebrachten Flachbildschirmfernseher auszuhändigen. Dies ergibt sich aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm vom 3. Februar 2009 (AZ: 2 Ws 360/08).
Verbot der Synergetik-Therapie bestätigt
Lüneburg/Berlin. Die Therapieform der Synergetik stellt eine Heilbehandlung dar, die der Therapeut ohne eine Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz nicht ausüben darf. Dies geht aus zwei Urteilen des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts (OVG) vom 18. Juni 2009 (AZ: 8 LC 6/07 und 8 LC 9/07) hervor.
Verbot einer "Nacktradel-Aktion"
Berlin. Eine "Nacktradel-Aktion" kann untersagt werden, entschied das Verwaltungsgericht Karlsruhe am 02. Juni 2005 (AZ - 6 K 1058/05 -). "Unbekleidet Fahrradfahren" auf öffentlichen Straßen und in öffentlichen Anlagen, in denen nicht mit nackten Menschen zu rechnen ist, sei eine Ordnungswidrigkeit.
Verpflichtung zur Teilnahme an einem Integrationskurs
Neustadt an der Weinstraße/Berlin. Auch eine Mutter, die ihre Kinder zweisprachig erziehen möchte, kann sich nicht gegen die Verpflichtung zur Teilnahme an einem Integrationskurs wehren. Damit die beiden Kinder gut integriert in Deutschland aufwachsen können, ist die Mutter besonders integrationsbedürftig und muss daher an dem Deutschkurs teilnehmen, entschied das Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße am 9. Dezember 2010 (AZ: 2 K 870/10.NW), wie die Deutsche Anwaltauskunft mitteilt.



