Tipp des Monats
Weg zum Supermarkt ist im Home-Office nicht unfallversichert
|
April 2024
Würzburg/Berlin (DAV). Wege zur Nahrungsaufnahme im Home-Office fallen nicht unter den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Über eine entsprechende Entscheidung des Sozialgerichts Würzburg vom 27. März 2023 (AZ: S 5 U 6/23) informiert das Rechtsportal „anwaltauskunft.de“. |
Urteile
Wegfall des Versicherungsschutzes bei Tuning
Berlin/Koblenz. Wer sein Auto tunt, verliert den Versicherungsschutz. Dies gilt selbst dann, wenn das durch das Tuning technisch veränderte Teil nicht ursächlich für den Unfall war. Es reicht aus, dass das Tuning insgesamt zu riskantem Fahren verleitet. Vor dem Wegfall des Versicherungsschutzes warnen Anwälte unter Hinweis auf ein Urteil des Oberlandesgerichts Koblenz vom 14. Juli 2006 (AZ: 10 U 56/06).
Read more...Nummernschilder müssen vorschriftsmäßig montiert werden
Lüneburg/Berlin. Die Kfz-Nummernschilder müssen immer vorschriftsmäßig montiert werden. Wer das Nummernschild lediglich hinter die Front- oder Heckscheibe des parkenden Fahrzeuges legt, läuft Gefahr, dass sein Fahrzeug stillgelegt und er mit Verwaltungsgebühren belastet wird. Dies ergibt sich aus einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Niedersachsen vom 12. März 2009 (AZ: 12 La 16/08).
Plagiat und Doktortitel
Darmstadt/Berlin. Wer bei seiner Doktorarbeit ganze Textteile kopiert, ohne dies kenntlich zu machen, riskiert die Aberkennung seines Doktorgrades. Festgestellt werden muss eine vorsätzliche Täuschungshandlung, entschied das Verwaltungsgericht Darmstadt am 14. April 2011 (AZ: 3 K 899/10.DA), wie die Deutsche Anwaltauskunft mitteilt.
Solaranlage darf auf denkmalgeschütztes Haus
Berlin. Auch auf ein denkmalgeschütztes Haus darf unter bestimmten Umständen eine Solaranlage montiert werden. So entschied das Verwaltungsgericht Berlin am 9. September 2010 (AZ: VG 16 K 26.10) in einem Fall, in dem es um eine Anlage für Brauchwasser ging.
Sturz in der Dusche ist kein Dienstunfall
Koblenz/Berlin. Verletzt sich eine Beamtin während eines mehrtägigen Fortbildungslehrgangs beim morgendlichen Duschen, kann sie dies in der Regel nicht als Dienstunfall geltend machen. Das entschied das Verwaltungsgericht Koblenz (AZ: 2 K 350/07.KO) am 13. November 2007.



