Tipp des Monats
Weg zum Supermarkt ist im Home-Office nicht unfallversichert
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April 2024
Würzburg/Berlin (DAV). Wege zur Nahrungsaufnahme im Home-Office fallen nicht unter den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Über eine entsprechende Entscheidung des Sozialgerichts Würzburg vom 27. März 2023 (AZ: S 5 U 6/23) informiert das Rechtsportal „anwaltauskunft.de“. |
Urteile
Verkehrsrechtsticker der Deutschen Anwaltauskunft
I. Unfall beim Überholen: "Unklare Verkehrslage" unklar
Beim Überholen einer Fahrzeugkolonne, die sich hinter einem langsam fahrenden Fahrzeug gebildet hat, muss der Überholende auch ohne Anzeichen damit rechnen, dass vor ihm fahrende Fahrzeuge zum Überholen ausscheren. Wegen dieser unklaren Verkehrssituation muss er durch hupen oder Lichtzeichen sicherstellen, dass die vorausfahrenden Fahrzeugführer seine Überholabsicht sicher und rechtzeitig bemerken, entschied das Oberlandesgericht Karlsruhe (AZ: IX U 195/00 vom 26. Juli 2001).
Nummernschilder müssen vorschriftsmäßig montiert werden
Lüneburg/Berlin. Die Kfz-Nummernschilder müssen immer vorschriftsmäßig montiert werden. Wer das Nummernschild lediglich hinter die Front- oder Heckscheibe des parkenden Fahrzeuges legt, läuft Gefahr, dass sein Fahrzeug stillgelegt und er mit Verwaltungsgebühren belastet wird. Dies ergibt sich aus einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Niedersachsen vom 12. März 2009 (AZ: 12 La 16/08).
Plagiat und Doktortitel
Darmstadt/Berlin. Wer bei seiner Doktorarbeit ganze Textteile kopiert, ohne dies kenntlich zu machen, riskiert die Aberkennung seines Doktorgrades. Festgestellt werden muss eine vorsätzliche Täuschungshandlung, entschied das Verwaltungsgericht Darmstadt am 14. April 2011 (AZ: 3 K 899/10.DA), wie die Deutsche Anwaltauskunft mitteilt.
Solaranlage darf auf denkmalgeschütztes Haus
Berlin. Auch auf ein denkmalgeschütztes Haus darf unter bestimmten Umständen eine Solaranlage montiert werden. So entschied das Verwaltungsgericht Berlin am 9. September 2010 (AZ: VG 16 K 26.10) in einem Fall, in dem es um eine Anlage für Brauchwasser ging.
Sturz in der Dusche ist kein Dienstunfall
Koblenz/Berlin. Verletzt sich eine Beamtin während eines mehrtägigen Fortbildungslehrgangs beim morgendlichen Duschen, kann sie dies in der Regel nicht als Dienstunfall geltend machen. Das entschied das Verwaltungsgericht Koblenz (AZ: 2 K 350/07.KO) am 13. November 2007.



