Tipp des Monats

Weg zum Supermarkt ist im Home-Office nicht unfallversichert

April 2024

 

Würzburg/Berlin (DAV). Wege zur Nahrungsaufnahme im Home-Office fallen nicht unter den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Über eine entsprechende Entscheidung des Sozialgerichts Würzburg vom 27. März 2023 (AZ: S 5 U 6/23) informiert das Rechtsportal „anwaltauskunft.de“.

Der Kläger arbeitete von zu Hause aus und fuhr mit dem Fahrrad zu einem Supermarkt, um Lebensmittel für ein Mittagessen zu besorgen. Dabei stürzte er und zog sich unter anderem einen Schlüsselbein- und Rippenserienbruch zu.

Die Berufsgenossenschaft lehnte es ab, den Unfall als Arbeitsunfall anzuerkennen. Sie argumentierte, dass Wege zur Nahrungsaufnahme außerhalb der eigenen Wohnung nicht unter den Schutz der Wegeunfallversicherung fallen.

Das Sozialgericht bestätigte diese Auffassung und wies die Klage ab. Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts ist eine Verrichtung dann als Arbeitsunfall anzusehen, wenn sie in ursächlichem Zusammenhang mit einer versicherten Tätigkeit steht, und der Arbeitnehmer dabei einen Schaden erleidet.

Im vorliegenden Fall habe die Verrichtung - die Nahrungsaufnahme - nicht in ursächlichem Zusammenhang mit seiner versicherten Tätigkeit als Arbeitnehmer gestanden. Die Nahrungsaufnahme sei eine private Angelegenheit, die nicht durch die betriebliche Tätigkeit veranlasst gewesen sei. Der Kläger sei auch nicht im Rahmen seiner versicherten Tätigkeit unterwegs gewesen. Er befand sich in seiner Wohnung und nicht auf dem Weg zur Arbeit oder von der Arbeit nach Hause.

Daran ändere auch die Neuregelung im Sozialrecht zum Home-Office nichts. Nach dieser Neuregelung seien auch Wege in der eigenen Wohnung versichert, wenn sie mit der versicherten Tätigkeit zusammenhingen. Diese Neuregelung gelte nur für Wege im eigenen Haushalt zur Nahrungsaufnahme. Ein solcher Fall liege hier aber nicht vor.

Urteile

Auf Parkplatzauffahrt zurückgesetzt – volle Haftung

Buxtehude/Berlin (DAV). Wer auf einer Parkplatzauffahrt zurücksetzt, haftet beim Unfall allein. Dies entschied das Amtsgericht Buxtehude am 7. Mai 2021 (AZ: 31 C 44/21). Wenn das hintere Fahrzeug bereits stand, entfällt auch dessen Betriebsgefahr, erläutert die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV).

Auf einer Parkplatzauffahrt standen zwei Fahrzeuge hintereinander -  der spätere Kläger hinter der Beklagten. Der Kläger verlangte Schadensersatz in Höhe von gut 1.100 €. Die Beklagte im Wagen vor ihm habe plötzlich den Rückwärtsgang einlegt und sei auf sein zwei Meter dahinter stehendes Fahrzeug aufgefahren. Die Beklagte behauptete im schriftlichen Verfahren hingegen, dass der Kläger ihr aufgefahren sei.

Da es nun zwei verschiedene Versionen des Unfallhergangs gab, bat das Gericht sowohl den Kläger als auch die Beklagte um persönliches Erscheinen in der Verhandlung. Jedoch erschien nur der Kläger vor Gericht, nicht jedoch die Beklagte.

Der Kläger überzeugte das Gericht mit seiner Version. Daher bekam er den Schadensersatz voll umfänglich zugesprochen. Im Rahmen der Anhörung hatte „der Kläger einen sachlichen, zurückhaltenden und insgesamt glaubhaften Eindruck hinterlassen. Die vom Kläger wiedergegebene Unfalldarstellung wirkte erlebnisbasiert“, so das Gericht. Auch weil die Beklagte nicht persönlich erschienen war, war das Gericht von der Schilderung des Klägers des Geschehens überzeugt. Daher gab es den vollen Schadensersatz. Ein Abzug aufgrund der Betriebsgefahr des Wagens des Klägers kam nicht in Betracht. Es habe zum Unfallzeitpunkt bereits gestanden, daher sei von dem Auto nur eine geringe Gefahr ausgegangen. Außerdem läge das Verschulden ausschließlich bei der Beklagten.

Der Tipp von den DAV-Verkehrsrechtsanwälten: Bei Termin vor Gericht immer persönlich erscheinen! Im Zivilprozess gilt nicht Aussage gegen Aussage, sondern das Gericht kann einer Partei oder Zeugen mehr glauben als einer anderen.

 

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Lebenslauf

Günter Schmaler - Lebenslauf
Günter Schmaler
Rechtsanwalt
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Web: www.ra-schmaler.de


Günter Schmaler, geb. am 14. Januar 1950 in Weener/Ems, ist aufgewachsen in Leer/Ostfriesland. Nach dem Besuch der Volks- und Handelsschule absolvierte er eine Lehre als Steuergehilfe bei einem Leeraner Steuerberater. Während der Lehrzeit besuchte er die Abendoberschule, die er mit dem Abitur 1971 abschloss. Im Anschluss an eine zweijährige Wehrdienstzeit begann er 1973 mit dem Jura-Studium in Münster in Westfalen.

Das erste Staatsexamen legte er 1978 in Hamm/Westfalen ab, das zweite nach einer 2 - jährigen Referendarausbildung in Aurich und Oldenburg vor dem Justizprüfungsamt in Hannover. Am 11. Mai 1981 ließ er sich gemeinsam mit einem Kollegen als selbständiger Anwalt in Emden nieder. Im Juni 1984 wurde er zum Notar bestellt , ist seit 1989 zudem Fachanwalt für Arbeitsrecht und seit 2015 Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht.

Rechtsanwalt und Notar Günter Schmaler war in der Zeit von 1989 bis 1999 Vorsitzender des Emder Anwalt- und Notarvereins, ebenso lange im Vorstand des Niedersächsischen Anwalt- und Notarverbandes und ist von 1997 bis 2009 im Vorstand des Deutschen Anwaltvereins, mit Sitz in Berlin, tätig gewesen. Im März 2004 haben die Emder Anwälte und Notare ihn übergangsweise für 2 Jahre wieder zu ihrem Vereinsvorsitzenden gewählt.

Er war von 1998 bis 2009 Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Anwaltsnotariat im Deutschen Anwaltverein sowie des Gesetzgebungsausschusses Anwaltsnotariat im Deutschen Anwaltverein, diesen Vorsitz hat er bis heute inne. Seit 1989 gehört er zudem dem Fachausschuss Arbeitsrecht der niedersächsischen Rechtsanwaltskammern an, der die Entscheidungen der Rechtsanwaltskammern über die Gestattung zum Führen der Fachanwaltsbezeichnung "Fachanwalt für Arbeitsrecht" vorbereitet.

Rechtsanwalt und Notar Schmaler ist hauptsächlich tätig im Arbeits- und Sozialrecht, im Gesellschaftsrecht, im Verkehrsrecht, im Mietrecht, Versicherungsrecht sowie im Vereins- und Sportrecht.

Zudem begleitet er Privatinsolvenzen bis zur Restschuldbefreiung. Daneben steht seine Tätigkeit als beurkundender Notar im Grundstücks- und Gesellschaftsrecht, Erb- und Familienrecht.

Rechtsanwalt Schmaler ist auch bei Radio Ostfriesland regelmäßig im Radio innerhalb der Sendung „Die Kanzlei – ostfriesische Anwälte beraten“ mit der Besprechung aktueller Gerichtsurteile zu hören.


Emden, im Oktober 2011

Recht im Radio

Recht im Radio - ostfriesische Anwälte beratenRecht im Radio

Bei Radio Ostfriesland auf 94,0 MHz von und mit Rechtsanwalt und Notar Günter Schmaler, Emden, zu empfangen von Papenburg bis Norderney und von Emden bis Westerstede. Die passenden Antennen- und Kabelfrequenzen gibt es bei www.radio-ostfriesland.com.

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  • Recht so ! Die nächsten Termine sind der 25. Juni 2014 und der 23. Juli 2014, jeweils ab 17:00 Uhr