Tipp des Monats
Weg zum Supermarkt ist im Home-Office nicht unfallversichert
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April 2024
Würzburg/Berlin (DAV). Wege zur Nahrungsaufnahme im Home-Office fallen nicht unter den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Über eine entsprechende Entscheidung des Sozialgerichts Würzburg vom 27. März 2023 (AZ: S 5 U 6/23) informiert das Rechtsportal „anwaltauskunft.de“. |
Urteile
Verkehrsrechtsticker der Deutschen Anwaltauskunft
I. Unfall beim Überholen: "Unklare Verkehrslage" unklar
Beim Überholen einer Fahrzeugkolonne, die sich hinter einem langsam fahrenden Fahrzeug gebildet hat, muss der Überholende auch ohne Anzeichen damit rechnen, dass vor ihm fahrende Fahrzeuge zum Überholen ausscheren. Wegen dieser unklaren Verkehrssituation muss er durch hupen oder Lichtzeichen sicherstellen, dass die vorausfahrenden Fahrzeugführer seine Überholabsicht sicher und rechtzeitig bemerken, entschied das Oberlandesgericht Karlsruhe (AZ: IX U 195/00 vom 26. Juli 2001).
Nutzungsentschädigung für Ehewohnung – Nachweis erforderlich
Karlsruhe/Berlin (DAV). Macht ein Ehepartner nach der Trennung einen Anspruch auf Nutzungsentschädigung für die ehemalige gemeinsame Wohnung geltend, muss er beweisen können, dass der andere diese auch tatsächlich genutzt hat. Darauf macht die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mit Blick auf eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Brandenburg vom 13. März 2023 (AZ: 13 UF 83/20) aufmerksam.
Nach der Trennung zog die Frau aus dem Haus, dass ihr und ihrem Mann gemeinsam gehörte. Von ihrem Ex-Partner verlangte sie für die Zeit des Getrenntlebens eine Nutzungsentschädigung für das Haus.
Der Mann hatte seiner Frau den hälftigen Miteigentumsanteil an dem gemeinsam bewohnten Grundstück geschenkt. Bebaut war das Grundstück mit zwei Einfamilienhäusern. Im größeren Vorderhaus lebte das Paar bis zur Trennung. Nach Angaben der Frau nutzte der Mann nach ihrem Auszug das gesamte Grundstück sowie das vordere Haus, in dem er sein Büro unterhalte.
Die Frau hat keinen Anspruch auf Nutzungsentschädigung. In der Tat könne zwar derjenige Ehepartner, der dem anderen die Ehewohnung überlassen habe, von diesem eine Vergütung für die Nutzung verlangen. Im vorliegenden Fall könne die Frau jedoch nicht den Nachweis erbringen, dass ihr Ex-Partner das Haus in der in Frage stehenden Zeit genutzt hat. Eine Nutzungsentschädigung sei jedoch nur dann zu zahlen, wenn der eine Ehepartner nachweisen könne, dass der andere die Ehewohnung nach der Trennung auch tatsächlich genutzt habe.
Information: www.dav-familienrecht.de
Versorgungsausgleich trotz Straftat
Bamberg/Berlin (DAV). Ein Versorgungsausgleich kann auch dann durchgeführt werden, wenn ein Ehepartner durch eine Straftat des anderen ausgleichspflichtig geworden ist. Auf eine entsprechende Entscheidung des Oberlandesgerichts Bamberg vom 08. August 2022 (AZ: 7 UF 99/22) weist die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hin.
Bei der Scheidung wehrte sich die Ehefrau gegen die Durchführung des Versorgungsausgleichs. Sie war der Meinung, ihr Mann hätte erheblich höhere Anwartschaften beim Landesamt für Finanzen, wäre er nicht straffällig geworden. Dadurch sei sie ausgleichspflichtig geworden. Ihrem Mann müsse bewusst gewesen sein, dass er sie durch sein Verhalten massiv schädige.
Ihr Mann hatte als Beamter jahrelang systematisch Akten und Aktenteile versteckt und sie so der Bearbeitung entzogen. 2013 wurde er zu einer Freiheitsstrafe mit Bewährung verurteilt. Er wurde aus dem Beamtenverhältnis entlassen und in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert.
Das Gericht lehnte einen Ausschluss des Versorgungsausgleichs ab. Es konnte nicht erkennen, dass der Mann die Straftaten (auch) beging, um seine Frau in irgendeiner Form zu benachteiligen, auch weil sich das Ehepaar erst einige Jahre später trennte.
Die Richter hätten seinerzeit festgestellt, dass das Fehlverhalten des Manns mindestens zum Teil krankheitsbedingt gewesen sei. Berücksichtige man dies, widerspreche die Durchführung des Versorgungsausgleichs keineswegs dem gesetzlichen Grundgedanken. Die Frau sei an der negativen Karriereentwicklung ihres Mannes genauso beteiligt, wie sie von einer positiven Entwicklung seiner beruflichen Laufbahn profitiert hätte.
Kein Teilentzug des Sorgerechts bei Ablehnung von Bluttransfusionen
Berlin (DAV). Die Ablehnung von Bluttransfusionen aus religiösen Gründen rechtfertigt nicht den teilweisen Entzug des elterlichen Sorgerechts. Das entschied das Kammergericht Berlin am 5. September 2022 (AZ: 16 UF 64/22), wie die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) berichtet.
Der Vater wollte erreichen, dass er allein für seinen Sohn würde entscheiden könne, wenn es um die Frage einer Bluttransfusion ginge. Die Mutter des Jungen, von der der Mann getrennt lebt, lehnte als Zeugin Jehovas Bluttransfusionen grundsätzlich ab.
Vor Gericht hatte der Mann keinen Erfolg. Es gehe ihm nicht um die Regelung einer konkreten Entscheidung, vielmehr wolle er erreichen, grundsätzlich allein entscheiden zu können. Damit betreffe es keinen Einzelfall, sondern
einen Teilbereich der elterlichen Sorge. Dieser wäre aus dem gemeinsamen Sorgerecht der Eltern insgesamt herauszulösen und auf den Vater zu übertragen. Die Richter waren jedoch der Ansicht, dass das dem Wohl des Kinds nicht am besten entspreche.
Nur weil die Mutter Bluttransfusionen ablehne, heiße das nicht, dass sie auf Kosten der Gesundheit oder des Lebens ihres Kinds gegen eine Bluttransfusion entscheiden würde. Der Sohn gehöre nicht den Zeugen Jehovas an, weswegen deren strenge Regeln für ihn nicht gelten würden.
Würde die Mutter in einem konkreten Notfall ihre Zustimmung verweigern, müsste das Familiengericht eingeschaltet werden. Es stünde dann eine missbräuchliche Ausübung des elterlichen Sorgerechts im Raum. Sollte die Situation hierfür keine Zeit lassen, läge ein Notfall vor. Der Arzt sei dann verpflichtet, das Leben und die Gesundheit des Kinds durch medizinisch notwendige Maßnahmen zu schützen, auch wenn es keinen gerichtlichen Ersatz der elterlichen Einwilligung gebe.
Information: www.dav-familienrecht.de
Elternteil ohne Sorgerecht kann gegen Entscheidung über Vormundschaft Beschwerde einlegen
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Braunschweig /Berlin (DAV). Auch nach dem Verlust des Sorgerechts kann ein Elternteil Beschwerde gegen eine gerichtliche Entscheidung über die Vormundschaft einlegen. Auf diese Entscheidung des Oberlandesgerichts Braunschweig vom 17. März 2023 (AZ: 1 UF 2/23) weist die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hin. |



