Tipp des Monats
Weg zum Supermarkt ist im Home-Office nicht unfallversichert
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April 2024
Würzburg/Berlin (DAV). Wege zur Nahrungsaufnahme im Home-Office fallen nicht unter den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Über eine entsprechende Entscheidung des Sozialgerichts Würzburg vom 27. März 2023 (AZ: S 5 U 6/23) informiert das Rechtsportal „anwaltauskunft.de“. |
Urteile
Verkehrsrechtsticker der Deutschen Anwaltauskunft
I. Unfall beim Überholen: "Unklare Verkehrslage" unklar
Beim Überholen einer Fahrzeugkolonne, die sich hinter einem langsam fahrenden Fahrzeug gebildet hat, muss der Überholende auch ohne Anzeichen damit rechnen, dass vor ihm fahrende Fahrzeuge zum Überholen ausscheren. Wegen dieser unklaren Verkehrssituation muss er durch hupen oder Lichtzeichen sicherstellen, dass die vorausfahrenden Fahrzeugführer seine Überholabsicht sicher und rechtzeitig bemerken, entschied das Oberlandesgericht Karlsruhe (AZ: IX U 195/00 vom 26. Juli 2001).
Auto älter als 12 Monate: Kein Jahreswagen
Berlin. Ein Jahreswagen darf höchstens zwölf Monate alt sein. So urteilte der Bundesgerichtshof vom 7. Juni 2006 (AZ - VIII ZR 180/05 -).
Autohändler muss Kilometerstandangabe prüfen
Coburg/Berlin. Macht ein Autohändler beim Verkauf falsche Angaben zum Kilometerstand des Autos, kann der Kauf rückgängig gemacht werden. Dies selbst dann, wenn der falsche Kilometerstand auf den Angaben des Vorbesitzers des Autos beruht. Gewerbliche Autohändler dürfen sich auf die Richtigkeit solcher Angaben nicht verlassen, sondern müssen die Kilometerleistung selbst überprüfen. Dies ergeht aus einem Urteil des Landgerichts Coburg vom 11. April 2006 (AZ: 23 O 596/05).
Bei Teppichkauf in der Türkei gilt türkisches Recht
Frankfurt am Main/Berlin. Wer in seinem Urlaub in der Türkei einen Teppich kauft, tut dies nach türkischem Recht. Wenn der Feriengast dann von dem Kauf zurücktreten will, kann er sich nicht auf die verbraucherschützenden Normen des deutschen Rechts berufen. Dies geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt am Main vom 22. Mai 2007 (AZ: 9 U 12/07) hervor.
Falsche Kilometerangabe beim Gebrauchtwagen ist Grund für Rücktritt vom Kaufvertrag
Rostock/Berlin. Wird beim Kauf eines Gebrauchtwagens der Kilometerstand in den Kaufvertrag mit aufgenommen, ist damit die Laufleistung durch den Verkäufer garantiert, sofern er nichts anderes erklärt. Stellt sich die Laufleistung später als falsch heraus, kann der Kaufvertrag rückgängig gemacht werden. So das Urteil der Oberlandesgerichts Rostock vom 11. Juli 2007 (AZ. 6 U 2/07).



