Tipp des Monats
Weg zum Supermarkt ist im Home-Office nicht unfallversichert
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April 2024
Würzburg/Berlin (DAV). Wege zur Nahrungsaufnahme im Home-Office fallen nicht unter den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Über eine entsprechende Entscheidung des Sozialgerichts Würzburg vom 27. März 2023 (AZ: S 5 U 6/23) informiert das Rechtsportal „anwaltauskunft.de“. |
Urteile
Eigentumswohnung: Schalldämmung darf sich durch neuen Bodenbelag nicht verschlechtern
Schleswig/Berlin. Wechselt ein Wohnungseigentümer den Bodenbelag aus und verschlechtert so die Schalldämmung, können Nachbarn die Herstellung des alten Zustands verlangen. Dies ergeht aus einem Beschluss des Oberlandesgerichts Schleswig vom 8. August 2007 (Az: 2 W 33/07).
Read more...Entziehung des Pflichtteils nur bei schwerwiegender Straftat
Hamm/Berlin. Eltern können ihren Kindern den Erbpflichtteil nur entziehen, wenn diese gegen die Eltern eine schwere Straftat verübt haben. Die Veruntreuung einer Geldsumme reicht dafür nicht aus. Dies geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Hamm vom 22. Februar 2007 (AZ: 10 U 111/06) hervor.
Erbe ist nicht gleich Erbe
Bamberg/Berlin. In einem Testament kann nach „Vorerben“ und „Nacherben“ eingestuft werden. Dies kann der Fall sein, wenn der Erblasser will, dass zunächst der Partner und dann die Kinder erben sollen. Der Vorerbe kann in der Regel nur eingeschränkt über das Erbe verfügen. Wenn er Gegenstände verschenkt oder deutlich unter Wert abgibt, kann der „Nacherbe“ sie gegebenenfalls sogar vom Empfänger zurückverlangen. So konnte in dem vom Oberlandesgericht Bamberg am 8. Mai 2009 (AZ: 6 U 38/08) entschiedenen Fall eine Nacherbin erfolgreich die Unwirksamkeit eines umfangreichen Grundstücksgeschäfts geltend machen.
Erbverzicht will gut überlegt sein
Coburg/Berlin. Nicht selten erklären Kinder gegenüber ihren Eltern einen notariellen Erbverzicht und erhalten im Gegenzug eine Abfindung. Ein solcher Verzicht will aber gut überlegt sein. Einmal abgegeben, bleibt man an ihn gebunden, selbst wenn die Eltern bis zum Tod noch erhebliches Vermögen anhäufen. Dies geht aus einem Urteil des Landgerichts Coburg vom 3. September 2008 (AZ: 21 O 295/08) hervor.
Geliebtentestament nur ausnahmsweise sittenwidrig
Düsseldorf/Berlin. Ein Testament, welches die Geliebte begünstigt, ist in bestimmten Fällen sittenwidrig. Dies vor allen Dingen dann, wenn das Testament entweder ausschließlich für die Belohnung oder Förderung geschlechtlicher Hingabe errichtet wurde oder ein besonders schwerwiegender Fall einer Zurückversetzung von Angehörigen vorliegt. Ein Erblasser kann aber seiner langjährigen Geliebten einen Miteigentumsanteil am ehelichen Wohnhaus vererben, auch wenn die Ehefrau dort noch wohnt. Dies geht aus einer entsprechenden Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 22. August 2008 (AZ: 3 Wx 100/08) hervor.



