Tipp des Monats
Weg zum Supermarkt ist im Home-Office nicht unfallversichert
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April 2024
Würzburg/Berlin (DAV). Wege zur Nahrungsaufnahme im Home-Office fallen nicht unter den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Über eine entsprechende Entscheidung des Sozialgerichts Würzburg vom 27. März 2023 (AZ: S 5 U 6/23) informiert das Rechtsportal „anwaltauskunft.de“. |
Urteile
Verkehrsrechtsticker der Deutschen Anwaltauskunft
I. Unfall beim Überholen: "Unklare Verkehrslage" unklar
Beim Überholen einer Fahrzeugkolonne, die sich hinter einem langsam fahrenden Fahrzeug gebildet hat, muss der Überholende auch ohne Anzeichen damit rechnen, dass vor ihm fahrende Fahrzeuge zum Überholen ausscheren. Wegen dieser unklaren Verkehrssituation muss er durch hupen oder Lichtzeichen sicherstellen, dass die vorausfahrenden Fahrzeugführer seine Überholabsicht sicher und rechtzeitig bemerken, entschied das Oberlandesgericht Karlsruhe (AZ: IX U 195/00 vom 26. Juli 2001).
Gemeinsame Grabeinfassung für zwei Einzelgräber zulässig
Koblenz/Berlin. Die gemeinsame Einfassung von zwei nebeneinander liegenden Einzelgräbern kann auch dann zulässig sein, wenn die Friedhofsatzung Doppelgräber ausschließt. Über eine entsprechende Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Rheinland-Pfalz vom 29. Juni 2010 (AZ: 7 A 10471/10.OVG) informiert die Deutsche Anwaltauskunft.
Hausverbot im Schwimmbad
Neustadt a. d. Weinstr./Berlin. Auch in den heißen Zeiten sollte man sich an bestimmte Bade- und Schwimmbadregeln halten, anderenfalls droht ein Hausverbot. An einem solchen sofortigen Hausverbot ändert auch der Umstand nichts, dass man aus gesundheitlichen Gründen auf das Schwimmen angewiesen ist, entschied das Verwaltungsgericht Neustadt am 10. Februar 2010 (AZ: 4 L 81/10), wie die Deutsche Anwaltauskunft mitteilt.
Hunde dürfen keine Elektroreize verpasst werden
Berlin. Bei der Hundeausbildung ist der Einsatz von Elektroreizgeräten verboten. Dies ergeht aus einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 23. Februar 2006 (AZ: - 3 C 14/05 - ).
Kehrpflicht für gelegentlich genutzte Kaminöfen
Berlin/Mannheim. Zahlreiche Haus- und immer mehr Wohnungseigentümer haben einen offenen Kamin, um diesen in der kalten Jahreszeit zu nutzen. Aber auch für diese nur gelegentlich genutzten Kaminöfen kann ein Bundesland vorschreiben, sie einmal im Jahr durch den Bezirksschornsteinfeger kehren zu lassen. Das ergibt sich aus einer Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs Mannheim vom 9. Januar 2008 (AZ: 6 S 2089/07).



