Tipp des Monats
Weg zum Supermarkt ist im Home-Office nicht unfallversichert
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April 2024
Würzburg/Berlin (DAV). Wege zur Nahrungsaufnahme im Home-Office fallen nicht unter den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Über eine entsprechende Entscheidung des Sozialgerichts Würzburg vom 27. März 2023 (AZ: S 5 U 6/23) informiert das Rechtsportal „anwaltauskunft.de“. |
Urteile
Bei "Grün" nicht abbremsen - Auffahrender hat nicht immer Schuld
Berlin. Wer an einer grünen Ampel anfährt und plötzlich ohne erkennbaren Grund abbremst, haftet für den Schaden allein. Aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt a. M. vom 2. März 2006 (AZ - 3 U 220/05 -) geht hervor, dass somit nicht immer der Auffahrende schuld ist.
Read more...Oktober 2017 - Vorwärts beim Rückwärtsparken im Parkhaus
München/Berlin. Wer in einem Parkhaus rückwärts in eine Parklücke einfährt, muss besonders vorsichtig sein. Erkennt man ein Hindernis, muss man sich dies zunächst anschauen und notfalls vorwärts einparken. Bei einem Unfall mit einem Hindernis kann man nicht den Parkhausbetreiber haftbar machen. Dies ergibt sich aus einer Entscheidung des Amtsgerichts München vom 19. September 2016 (AZ: 122 C 5010/16).
November 2017 - Haftung bei Verstoß eines Radfahrers gegen Rechtsfahrgebot
Frankfurt am Main/Berlin. Radfahrer, die auf einem Fahrradweg entgegen der Fahrtrichtung unterwegs sind, müssen besonders aufpassen. Bei einem Unfall mit einem Fußgänger haftet er dann ganz überwiegend. Dies ergibt sich aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 9. Mai 2017 (AZ: 4 U 233/16).
Dezember 2017 - Mindestlohn und monatliche Zulage
Hamm/Berlin. Der Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn muss durch die monatlichen Zahlungen des Arbeitgebers erfüllt werden. Dabei regelt das Gesetz nicht ausdrücklich, welche Entgeltzahlungen des Arbeitgebers auf die Verpflichtung zur Zahlung des Mindestlohns angerechnet werden.
Januar 2018 - Beschädigung durch aufgewirbelten Stein
Nürnberg/Berlin. Auch wenn ein Lkw einen Stein aufgewirbelt und den Wagen dahinter beschädigt, muss der Fahrer nicht immer haften. Musste er nicht mit dem Stein rechnen und trifft ihn kein Verstoß gegen seine Sorgfaltspflicht, muss er keinen Schadensersatz zahlen. Dies ergibt sich aus einer Entscheidung des Landgerichts Nürnberg–Fürth vom 30. März 2017 (AZ: 2 S 2191/16).



