Tipp des Monats
Weg zum Supermarkt ist im Home-Office nicht unfallversichert
|
April 2024
Würzburg/Berlin (DAV). Wege zur Nahrungsaufnahme im Home-Office fallen nicht unter den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Über eine entsprechende Entscheidung des Sozialgerichts Würzburg vom 27. März 2023 (AZ: S 5 U 6/23) informiert das Rechtsportal „anwaltauskunft.de“. |
Urteile
Minderung des Reisepreises für mangelhafte Rundreise ohne Badeurlaubskosten
Frankfurt am Main/Berlin. Wenn bei einem Urlaub, der aus Rundreise und Badeaufenthalt besteht, durch die Schuld des Veranstalters zwei Tage der Rundreise ausfallen, kann der Preis gekürzt werden. Für die Minderung werden die Kosten für zwei Rundreisetage, nicht die des oftmals günstigeren Badeurlaubs zugrunde gelegt. Dies ergibt sich aus einem Urteil des Landgericht Frankfurt am Main vom 26. Januar 2009 (AZ: 2-24 S 106/08).
Read more...November 2016 - „Horror-Clowns“: Pfefferspray nur zur Notwehr erlaubt
Berlin. Sogenannte Horror-Clowns oder Grusel-Clowns verbreiten derzeit Angst und Schrecken: Als Clowns verkleidete Menschen erschrecken, bedrohen oder belästigen Passanten. Viele Menschen fragen sich nun, wie sie sich im Ernstfall wehren können – und legen sich zum Beispiel ein Pfefferspray zu. Dies darf jedoch nur zur Notwehr oder Nothilfe eingesetzt werden.
Dezember 2016 - Außerordentliche Kündigung einer Betriebsrätin
Hamm/Berlin. Die außerordentliche Kündigung eines Betriebsratsmitglieds ist nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. So muss etwa der Betriebsrat zustimmen. Tut er dies nicht, kann die Entscheidung durch ein Gericht ersetzt werden.
Januar 2017 - Regress bei Trunkenheit
Darmstadt/Berlin. Die Kfz-Haftpflichtversicherung kann betrunkene Autofahrer in Regress nehmen und sie an den Kosten, die sie erstatten muss, beteiligen. Bei 0,67 Promille muss man 75 Prozent des Schadens am anderen Fahrzeug erstatten. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Darmstadt vom 11. Juni 2015 (AZ: 317 C 137/14) hervor.
Februar 2017 - Nachzügler an einer Ampel müssen besonders aufpassen
Hamm/Berlin. Wer bei Grün in die Kreuzung eingefahren ist, sie aber nicht während der Grünphase überqueren kann, muss besonders aufpassen. Solche Nachzügler haben eine umso höhere Sorgfaltspflicht, je länger die Grünphase des Querverkehrs bereits dauert.



