Tipp des Monats
Weg zum Supermarkt ist im Home-Office nicht unfallversichert
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April 2024
Würzburg/Berlin (DAV). Wege zur Nahrungsaufnahme im Home-Office fallen nicht unter den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Über eine entsprechende Entscheidung des Sozialgerichts Würzburg vom 27. März 2023 (AZ: S 5 U 6/23) informiert das Rechtsportal „anwaltauskunft.de“. |
Urteile
Wer scheidet Ehen mit doppelter Staatsangehörigkeit?
Luxemburg/Berlin. Im Falle einer Scheidung von Eheleuten, die beide die gleiche doppelte Staatsangehörigkeit zweier EU-Mitgliedstaaten besitzen, können Gerichte beider Länder zuständig sein. Das jeweilige Gericht ist bei seiner Prüfung der Zuständigkeit verpflichtet, die Staatsangehörigkeit des Ehegatten zu einem anderen Mitgliedstaat zu berücksichtigen, entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) am 16. Juli 2009 (AZ: C-168/08). Die Frage der Zuständigkeit kann Auswirkungen auf Ausgleichsansprüche haben.
Read more...Februar 2018 - Sturz bei betrieblichem Bowling-Turnier als Arbeitsunfall
Aachen/Berlin. Veranstaltet der Arbeitgeber auf einer Dienstreise ein Bowling-Turnier, kann der Sturz eines Mitarbeiters ein Arbeitsunfall sein. Voraussetzung ist, dass der Arbeitgeber die Teilnahme aller Mitarbeiter verlangt hat. Dies geht aus einer Entscheidung des Sozialgerichts Aachen vom 6. Oktober 2017 (AZ: S 6 U 135/16) hervor.
März 2018 - Gründe beim Eigenbedarf müssen genannt werden
Düsseldorf/Berlin. Einer der häufigsten Gründe zur Beendigung des Mietverhältnisses ist die Eigenbedarfskündigung. Hierbei macht der Vermieter geltend, dass er die Räumlichkeiten für sich oder einen nahen Angehörigen selber nutzen möchte.
April 2018 - Chefarzteinstellung – Zustimmung des Betriebsrats?
Hamburg/Berlin. Bei leitenden Angestellten ist eine Anhörung des Betriebsrats etwa bei Einstellung oder Kündigung nicht notwendig. Ob ein Mitarbeiter leitender Angestellter ist, entscheidet sich an bestimmten Grundsätzen. Ein Chefarzt ist es nicht automatisch. Dies ergeht aus einer Entscheidung des Arbeitsgerichts Hamburg vom 21. April 2016 (AZ: 5BV24/15).
Mai 2018 - Kein Schadensersatz bei Sturz auf schadhaftem Radweg
Magdeburg/Berlin. Radwege sind in Städten oft in schlechtem Zustand. Baumwurzeln und Risse werden schnell zur Sturzfalle für Radfahrer. Ist der Schaden an einem solchen Weg aber für jedermann offensichtlich, muss die Stadt bei einem Schaden nicht haften. Stürzt ein Radfahrer an einem erkennbar schadhaften Radweg, hat er den Unfall juristisch selbstverschuldet. Über diese unbefriedigende Sichtweise informiert die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) und weist auf eine Entscheidung des Landgerichts Magdeburg vom 1. Februar 2018 (AZ: 10 O 984/17) hin.



