Tipp des Monats
Weg zum Supermarkt ist im Home-Office nicht unfallversichert
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April 2024
Würzburg/Berlin (DAV). Wege zur Nahrungsaufnahme im Home-Office fallen nicht unter den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Über eine entsprechende Entscheidung des Sozialgerichts Würzburg vom 27. März 2023 (AZ: S 5 U 6/23) informiert das Rechtsportal „anwaltauskunft.de“. |
Urteile
Beim Kurzarbeitergeld mögliche Steuerfallen beachten
Berlin. Durch Zahlung eines konjunkturellen Kurzarbeitergeldes können in der derzeitigen Krise viele Arbeitsverhältnisse erhalten werden. Die Bezugsdauer wurde gerade für die noch in diesem Jahr beantragten Fälle auf zwei Jahre erweitert. Die Betroffenen müssen zwar leichte Einkommenseinbußen hinnehmen, behalten aber ihren Arbeitsplatz.
Read more...Februar 2019 - Bei Rot über die Fahrradampel: Bußgeld und Punkte
Berlin (DAA). Fährt ein Fahrradfahrer über eine rote Ampel, riskiert er ein Bußgeld von 60 Euro und einen Punkt in Flensburg. Wer versucht, eine Fahrradampel zu umgehen, muss mit der gleichen Strafe rechnen. Darüber informiert das Rechtsportal anwaltauskunft.de.
Februar 2019 - Unfallverursacher muss auch für Kosten eines fehlerhaften Privatgutachtens einstehen
Frankfurt/Berlin (DAV). Lässt das Unfallopfer ein Gutachten erstellen, muss der Verursacher des Unfalls die Kosten hierfür übernehmen. Das gilt selbst dann, wenn das Gutachten Fehler hat. Die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) informiert über eine Entscheidung des Amtsgerichts Frankfurt am Main vom 24. Oktober 2019 (AZ: 31 C 1884/16 (17)).
März 2019 - Geschwindigkeitsverstoß: Polizeiliche Schätzung allein reicht nicht aus
Dortmund/Berlin (DAV). Polizisten dürfen einen Geschwindigkeitsverstoß nicht nur schätzen. Es sind weitere tatsächliche Feststellungen notwendig, etwa zu einem besonderen Fahrverhalten oder dessen Auswirkung auf andere Verkehrsteilnehmer.
April 2019 - Wegen Durchfall nicht in den Urlaub: Reiserücktrittsversicherung muss zahlen
Berlin (DAA). Ist ein Urlauber so krank, dass ein Flug zwar theoretisch möglich, aber nicht zumutbar ist, kann er davon zurücktreten. Die Reiserücktrittversicherung muss dann einspringen. Das gilt auch bei schwerem Durchfall, wie das Oberlandesgericht Celle am 03. Dezember 2018 entschieden hat (Az. 8 U 165/18). Das Rechtsportal anwaltauskunft.de berichtet über das Urteil.



