Tipp des Monats

Weg zum Supermarkt ist im Home-Office nicht unfallversichert

April 2024

 

Würzburg/Berlin (DAV). Wege zur Nahrungsaufnahme im Home-Office fallen nicht unter den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Über eine entsprechende Entscheidung des Sozialgerichts Würzburg vom 27. März 2023 (AZ: S 5 U 6/23) informiert das Rechtsportal „anwaltauskunft.de“.

Der Kläger arbeitete von zu Hause aus und fuhr mit dem Fahrrad zu einem Supermarkt, um Lebensmittel für ein Mittagessen zu besorgen. Dabei stürzte er und zog sich unter anderem einen Schlüsselbein- und Rippenserienbruch zu.

Die Berufsgenossenschaft lehnte es ab, den Unfall als Arbeitsunfall anzuerkennen. Sie argumentierte, dass Wege zur Nahrungsaufnahme außerhalb der eigenen Wohnung nicht unter den Schutz der Wegeunfallversicherung fallen.

Das Sozialgericht bestätigte diese Auffassung und wies die Klage ab. Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts ist eine Verrichtung dann als Arbeitsunfall anzusehen, wenn sie in ursächlichem Zusammenhang mit einer versicherten Tätigkeit steht, und der Arbeitnehmer dabei einen Schaden erleidet.

Im vorliegenden Fall habe die Verrichtung - die Nahrungsaufnahme - nicht in ursächlichem Zusammenhang mit seiner versicherten Tätigkeit als Arbeitnehmer gestanden. Die Nahrungsaufnahme sei eine private Angelegenheit, die nicht durch die betriebliche Tätigkeit veranlasst gewesen sei. Der Kläger sei auch nicht im Rahmen seiner versicherten Tätigkeit unterwegs gewesen. Er befand sich in seiner Wohnung und nicht auf dem Weg zur Arbeit oder von der Arbeit nach Hause.

Daran ändere auch die Neuregelung im Sozialrecht zum Home-Office nichts. Nach dieser Neuregelung seien auch Wege in der eigenen Wohnung versichert, wenn sie mit der versicherten Tätigkeit zusammenhingen. Diese Neuregelung gelte nur für Wege im eigenen Haushalt zur Nahrungsaufnahme. Ein solcher Fall liege hier aber nicht vor.

Urteile

Beim Kurzarbeitergeld mögliche Steuerfallen beachten

Berlin. Durch Zahlung eines konjunkturellen Kurzarbeitergeldes können in der derzeitigen Krise viele Arbeitsverhältnisse erhalten werden. Die Bezugsdauer wurde gerade für die noch in diesem Jahr beantragten Fälle auf zwei Jahre erweitert. Die Betroffenen müssen zwar leichte Einkommenseinbußen hinnehmen, behalten aber ihren Arbeitsplatz.

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Januar 2020 - Schadensersatz nur auf den rabattierten Neuwagenpreis

Frankfurt/Berlin (DAV). Manche Autohersteller gewähren Menschen mit einem Handikap einen besonderen Rabatt. Im Falle eines Unfalls hat der Geschädigte gegenüber dem Unfallverursacher dann nur einen Anspruch auf den rabattierten Neuwagenpreis. Der Rabatt ist selbst kein Schaden, der ersetzt wird. Dies hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main am 3. Juni 2009 (AZ: 29 U 203/18), entschieden, wie die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mitteilt.

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Februar 2020 - Monatliche Umsatzbeteiligungen bei Elterngeld zu berücksichtigen

Celle/Berlin (DAV). Das Elterngeld orientiert sich an den monatlichen Einkommen. Dabei werden auch Überstundenvergütung oder monatliche Umsatzbeteiligungen berücksichtigt. Dies entschied das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen am 6. November 2019 (AZ: L 2 IG 7/19), wie die Arbeitsgemeinschaft Sozialrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mitteilt.

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März 2020 - Baulärm als Minderungsgrund

Berlin/Berlin (DAV). Nur wenn eine Wohnung zu 100 Prozent in Ordnung ist, muss der Mieter auch 100 Prozent der Miete zahlen.

Ist dahingegen der Gebrauch beeinträchtigt, so ist der Mieter berechtigt, die Miete zu mindern. Zum einen muss er dazu den Mangel beim Vermieter anzeigen, zum anderen darf es sich nicht nur um völlig unwesentliche Beeinträchtigungen handeln. Ist zum Beispiel im kleinen Abstellraum ein Mangel vorhanden, ist das weniger störend und beeinträchtigend als im Schlaf- oder Wohnzimmer, in dem sich der Mieter dauerhaft aufhält.

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April 2020 - Taxi ist kein Lieferverkehr

Bamberg/Berlin (DAV). Eine Fußgängerzone, die nur für den „Lieferverkehr" freigegeben ist, darf nicht von einem Taxi befahren werden. Bei Lieferverkehr handelt es sich um den Transport von Gegenständen, nicht jedoch um das Abholen oder Bringen von Personen.

Die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) informiert über eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Bamberg vom 9. Juli 2018 (A-Z: 3 OLG 130 Ss 58/18).

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