Tipp des Monats

Weg zum Supermarkt ist im Home-Office nicht unfallversichert

April 2024

 

Würzburg/Berlin (DAV). Wege zur Nahrungsaufnahme im Home-Office fallen nicht unter den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Über eine entsprechende Entscheidung des Sozialgerichts Würzburg vom 27. März 2023 (AZ: S 5 U 6/23) informiert das Rechtsportal „anwaltauskunft.de“.

Der Kläger arbeitete von zu Hause aus und fuhr mit dem Fahrrad zu einem Supermarkt, um Lebensmittel für ein Mittagessen zu besorgen. Dabei stürzte er und zog sich unter anderem einen Schlüsselbein- und Rippenserienbruch zu.

Die Berufsgenossenschaft lehnte es ab, den Unfall als Arbeitsunfall anzuerkennen. Sie argumentierte, dass Wege zur Nahrungsaufnahme außerhalb der eigenen Wohnung nicht unter den Schutz der Wegeunfallversicherung fallen.

Das Sozialgericht bestätigte diese Auffassung und wies die Klage ab. Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts ist eine Verrichtung dann als Arbeitsunfall anzusehen, wenn sie in ursächlichem Zusammenhang mit einer versicherten Tätigkeit steht, und der Arbeitnehmer dabei einen Schaden erleidet.

Im vorliegenden Fall habe die Verrichtung - die Nahrungsaufnahme - nicht in ursächlichem Zusammenhang mit seiner versicherten Tätigkeit als Arbeitnehmer gestanden. Die Nahrungsaufnahme sei eine private Angelegenheit, die nicht durch die betriebliche Tätigkeit veranlasst gewesen sei. Der Kläger sei auch nicht im Rahmen seiner versicherten Tätigkeit unterwegs gewesen. Er befand sich in seiner Wohnung und nicht auf dem Weg zur Arbeit oder von der Arbeit nach Hause.

Daran ändere auch die Neuregelung im Sozialrecht zum Home-Office nichts. Nach dieser Neuregelung seien auch Wege in der eigenen Wohnung versichert, wenn sie mit der versicherten Tätigkeit zusammenhingen. Diese Neuregelung gelte nur für Wege im eigenen Haushalt zur Nahrungsaufnahme. Ein solcher Fall liege hier aber nicht vor.

Urteile

Beim Kurzarbeitergeld mögliche Steuerfallen beachten

Berlin. Durch Zahlung eines konjunkturellen Kurzarbeitergeldes können in der derzeitigen Krise viele Arbeitsverhältnisse erhalten werden. Die Bezugsdauer wurde gerade für die noch in diesem Jahr beantragten Fälle auf zwei Jahre erweitert. Die Betroffenen müssen zwar leichte Einkommenseinbußen hinnehmen, behalten aber ihren Arbeitsplatz.

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September 2019 - Kleines Sorgerecht: Auch Stiefeltern dürfen mitentscheiden

Berlin (DAA). Wer in einer Patchworkfamilie lebt, darf manchmal auch Dinge für die Kinder seines neuen Partners regeln. Wie weit dieses Recht geht, hängt davon ab, wer das Sorgerecht für die Kinder hat und ob der neue Partner mit dem leiblichen Elternteil verheiratet ist. Darüber informiert das Rechtsportal anwaltauskunft.de.

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Oktober 2019 - Tiere können in Deutschland nicht erben

Berlin (DAA). Der verstorbene Designer Karl Lagerfeld, der in Frankreich lebte, soll seiner Katze 150 Millionen Euro vererbt haben. In Deutschland wäre das nicht möglich: Haustiere sind hier nicht rechtsfähig und können deshalb nicht erben. Das zeigen mehrere Gerichtsurteile, wie das Rechtsportal anwaltauskunft.de informiert.

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November 2019 - Schimmel im Kinderzimmer ist Grund zur fristlosen Kündigung

Bielefeld/Berlin (DAV). Die veränderte Belegung der Wohnung, andere Wetterverhältnisse, aber auch das fortschreitende Alter eines Gebäudes können dazu führen, dass Feuchtigkeit in einer Wohnung auftritt. Wird dies festgestellt, ist der Rechtsstreit zwischen Mieter und Vermieter in der Regel vorprogrammiert: der Mieter zeigt den Mangel an und beruft sich auf einen baulichen Mangel; der Vermieter soll diesen möglichst kurzfristig beheben.

Während dieser Zeit ist der Mieter nicht bereit, die voll Miete zu zahlen und will mindern. Der Vermieter sieht die Sache naturgemäß ganz anders: er meint, der Mieter habe den Mangel durch falschen Lüftungs- und/oder Heizverhalten verursacht. Daher habe der Mieter sein Eigentum beschädigt und somit will der Vermieter die Kosten für die Beseitigung der Schäden und die rückständigen Mieten geltend machen.

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Dezember 2019 - Haftung wegen Überschreitung der Richtgeschwindigkeit

Leipzig/Berlin (DAV). Ein Fahrer, der auf der Autobahn die Richtgeschwindigkeit von 130 km/h überschreitet, muss damit rechnen, bei einem Unfall mitzuhaften. Dies ergibt sich aus einer Entscheidung des Landgerichts Leipzig vom 10. Januar 2019 (AZ: 4 O 2474/17), wie die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mitteilt.

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