Tipp des Monats
Weg zum Supermarkt ist im Home-Office nicht unfallversichert
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April 2024
Würzburg/Berlin (DAV). Wege zur Nahrungsaufnahme im Home-Office fallen nicht unter den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Über eine entsprechende Entscheidung des Sozialgerichts Würzburg vom 27. März 2023 (AZ: S 5 U 6/23) informiert das Rechtsportal „anwaltauskunft.de“. |
Urteile
Fotografieren erlaubt
München/Berlin. Ein Mieter hat Anspruch auf Einsicht in die Belege seiner Nebenkostenabrechnung. Das umfasst auch das Anfertigen von Ablichtungen mit technischen Hilfsmitteln wie Fotoapparat oder Scanner, soweit die Belege dabei nicht beschädigt werden. Darüber informiert die Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilien des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mit Verweis auf ein Urteil des Amtsgerichts München vom 21. September 2009 (AZ: 412 C 34593/08).
Read more...Ornamente an Nachbars Mauer
München/Berlin. Ornamente, die jemand auf der Mauer seines Nachbarn angebracht hat, die für diesen aber nicht sichtbar sind, berechtigen nicht zu einer Beseitigungsklage. Eine Klage aus rein erzieherischen Gründen verstößt gegen das Schikaneverbot. Auf das Urteil des Amtsgerichts München vom 15. Juli 2010 (AZ: 281 C 17376/09) macht die Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilien des Deutschen Anwaltvereins aufmerksam.
Parkett statt Teppich: Es darf lauter sein
Brandenburg/Berlin. Tauscht ein Wohnungseigentümer den Teppichboden gegen Parkett aus, muss das Parkett lediglich den Trittschallschutz gewährleisten, der dem ursprünglich festgelegten Schallschutzniveau des Gebäudes entspricht. Das teilen die Mietrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV) unter Bezug auf eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Brandenburg vom 20. Mai 2010 mit (AZ: 5 Wx 20/09).
Pavillonzelt auf Terrasse erlaubt
Hamburg/Berlin. Vermieter dürfen ein Pavillonzelt auf der Terrasse eines gemieteten Reihenhauses im Sommer nicht verbieten. So entschied das Landgericht Hamburg am 31. August 2007 (AZ: 311 S 40/07).
Privater Bootslagerplatz in Wohngebiet nicht zulässig
Mannheim/Berlin. Ein privater Bootslagerplatz ist als Nebenanlage in einem reinen oder allgemeinen Wohngebiet grundsätzlich nicht zulässig. Ein benachbarter Grundstückseigentümer kann sich daher gegen dessen Errichtung wehren. Das entschied der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg am 5. April 2011 (AZ: 5 S 194/10), wie die Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilien im Deutschen Anwaltverein (DAV) mitteilt.



