Tipp des Monats
Weg zum Supermarkt ist im Home-Office nicht unfallversichert
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April 2024
Würzburg/Berlin (DAV). Wege zur Nahrungsaufnahme im Home-Office fallen nicht unter den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Über eine entsprechende Entscheidung des Sozialgerichts Würzburg vom 27. März 2023 (AZ: S 5 U 6/23) informiert das Rechtsportal „anwaltauskunft.de“. |
Urteile
Keine unbegrenzte Anzahl von Yorkshireterriern
Koblenz/Berlin. Einem Hauseigentümer kann in einem Wohngebiet vorgeschrieben werden, wie viele Hunde er halten darf. Dies entschied das Verwaltungsgericht Koblenz am 6. Januar 2011 (AZ: 1 K 944/10.KO), wie die Deutsche Anwaltauskunft mitteilt.
Read more...Straßenlaterne vor Wohnhaus muss hingenommen werden
Koblenz/Berlin. Der Eigentümer eines Grundstücks muss eine Straßenlaterne vor seinem Wohnhaus hinnehmen. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz am 11. Juni 2010 (AZ: 1 A 10474/10.OVG), wie die Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilien des Deutschen Anwaltvereins mitteilt.
Stundenlang bellende Hunde muss der Vermieter nicht dulden
Bremen/Berlin. Störendes stundenlanges und nächtliches Gebell muss der Vermieter nicht dulden. Er kann dem Mieter die Hundehaltung verbieten, wenn die anderen Mieter dadurch gestört sind. Dieses ergeht aus einem Urteil des Amtsgerichts Bremen vom 5. Mai 2006 (AZ: 7 C 240/05).
Türsteher in der Nachbarschaft kein Grund für Mietminderung
Rostock/Berlin. Türsteher an einer Diskothek in der Nachbarschaft sind kein Grund zur Mietminderung. Diese Erfahrung musste ein Betreiber eines Internetcafés mit Spielothek machen. Dies geht aus einer entsprechenden Entscheidung des Oberlandesgerichts Rostock vom 11. Dezember 2008 (AZ: 3 U 138/08) hervor.
Unerwünschtes Wasser im Getränkelager
Berlin/Coburg. Eine Vermieterin von Gewerberäumen ist dem Mieter zur teilweisen Rückzahlung der Miete verpflichtet, wenn es in den angemieteten Lagerhallen zu regelmäßigen Wassereinbrüchen gekommen ist. Dies ergibt sich aus einem Urteil des Landgerichts Coburg vom 23. Juni 2009 (AZ: 23 O 416/08). Um eine Verjährung des Rückzahlungsanspruches zu verhindern, muss die Miete unter Vorbehalt gezahlt worden sein.



